temsilci Stefan Karl Dreher

Dilekçe hakkında görüş "Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"

AfD, en son 28.04.2016 tarihinde düzenlendi

Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Yeterli temsilci katılacaksa, talebi destekleyeceğim.
Teknik Komite'de bir kamuoyu duruşmasından yanayım.
Parlamento / genel kurulda halka açık duruşmayı destekliyorum.

Meine eigene Entscheidung und die der gesamten Fraktion - aus Überzeugung:

1. Die Lehrer müssen besser entlohnt werden.
2. Während der Wartefrist, bzw. mit ihrem Ablauf, sind 100% der Förderung zu zahlen.
3. Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zu tätigen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei gleicher Arbeit und gleicher Ausbildung der Personalausgabesatz nur 90 % dessen entsprechen soll, was an öffentlichen Schulen ausgegeben wird.
Sofern die Regierung meint, dass es Sache der Privatschulträger sei, selbst finanzielle Opfer zu bringen (Eigenleistung, Schulgeld) um die restlichen 10 % aufzufüllen und so 100 % zu zahlen, geht das an der Sache vorbei.
Wie die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft am 17.04.2015 ausgeführt haben, erbringen die Träger bereits finanzielle Opfer. Es ist keinesfalls so, dass die freien Schulen überalimentiert sind.

Ganz im Gegenteil: Gemessen an den Ausgaben für einen Schüler an einer staatlichen Schule wird für einen Schüler an einer freien Schule nur ca. 50-80% ausgegeben. Der Staat spart also Steuern und das bei gleicher Bildung, die er von dem Schulträger erwartet.

Die Schulen nehmen bereits eigenes Geld in die Hand oder lassen viel Engagement über Eltern und Freiwillige einfließen, um optimale Bedingungen für die Schüler zu erreichen.
Trotzdem können es sich viele Schulen nicht leisten, ihre Lehrer adäquat zu bezahlen und sie werden es bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Freie Schulen auch in Zukunft nicht können.

Und um auf diejenigen Sachverständigen zurückzukommen, die vor einer zu hohen Konkurrenz der freien Schulen für die staatlichen Schulen warnten: Bisher war es stets der Fall, dass die freien Schulen den Schließungen von öffentlichen Schulen folgten und nicht andersherum.

Weiterhin: Auch die Schulfinanzierung während der künftigen 3 jährigen Wartefrist, bis zur Anerkennung, sollte auf 100 % angehoben werden, statt wie bisher vorgesehen 80% betragen.

Genügend Eigenengagement der Schulen bleibt trotzdem, da diese schließlich für das Finanzierungskonzept gradestehen müssen und das volle unternehmerische Risiko tragen. Wenn eine Schule nach drei Jahren also die Bestätigung für ihre Relevanz erhalten hat - die sie nur bekommt, wenn sie Schüler zu 100 % ordnungsgemäß ausbildet - dann soll sie auch 100% der Förderung erhalten.

Schließlich sind weitere Mittel nötig, um an die Schulen rückwirkende Ersatzzahlungen zu leisten, die in den vergangenen Jahren dadurch eingespart wurden, dass die Schulen in verfassungswidriger Weise unterfinanziert wurden.

Es ist insbesondere ein Ersatz für die Schulen zu zahlen, die sich in der 4 jährigen Wartefrist befanden/befinden und gar keine Förderung – bis auf die anteilige Übergangssumme - erhielten.

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