Представител Stephan Meyer

Изявление по петицията Begrenzung der Wolfspopulation

CDU, последно редактирано на 14.11.2017 г.

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Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.

Vor dem Aspekt der kontinuierlich zunehmenden Wolfspopulation gibt es im Sächsischen Landtag eine Initiative, den Sächsischen Wolfsmanagementplan weiter anzupassen. Es sollen wissenschaftliche Untersuchungen vorgenommen werden, in welchem Zusammenhang die einzelnen Wolfspopulationen in Europa stehen und wann bzw. ob nicht jetzt schon der "gute Erhaltungszustand", wie er von den unterschiedlichen artenschutzrechtlichen Rechtsakten gefordert wird, erreicht ist und damit die Herabstufung des Schutzstatus erfolgen kann. Sollte sich dies tatsächlich bestätigen, wovon ich ausgehe, sind Änderungen im Umgang mit den stetig und sehr dynamisch anwachsenden Wolfsvorkommen und den Folgen für Menschen in den Wolfsgebieten unumgänglich.
Es bedarf aber auch Korrekturen in der Kommunikation seitens der zuständigen Behörden und Institutionen gegenüber der Bevölkerung, um einen weiteren Verlust an Vertrauen und Akzeptanz zu vermeiden. Ich bin der Auffassung, dass genetische Untersuchungen länderübergreifend mit der Republik Polen und den baltischen Staaten durchgeführt, verglichen und ausgewertet werden müssen. Mit Hilfe objektiver Kriterien muss eine wissenschaftlich fundierte Definition und Abgrenzung der Wolfspopulationen erfolgen. Ein gemeinsames Wolf-Monitoring mit Polen, dem Baltikum, Russland, Frankreich und Dänemark muss vorangebracht, vereinheitlicht und intensiviert werden.

Bereits jetzt müssen Vorkehrungen getroffen werden, wie man den weiter zunehmenden Bestand zukünftig stärker kontrollieren und die Weichen für eine künftige Regulierung der Population stellen will. Hierzu ist die Überarbeitung verschiedener Gesetze, Richtlinien und Verordnungen unausweichlich, weshalb die Rückkehr der Wölfe auch auf EU-Ebene aufmerksam begleitet werden muss. Das Bundesumweltministerium muss, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass sobald die Populationszuordnung und -abgrenzung der Wolfsvorkommen in Westpolen und Deutschland geklärt und der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, die Wölfe in Deutschland von den Anhängen II und IV FFH-Richtlinie aus- und gleichzeitig in den Anhang V aufgenommen werden. Nur dies ermöglicht zukünftig einen praxistauglichen Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren, bei gleichzeitiger Sicherung des günstigen Erhaltungszustands.

Darüber hinaus sehe ich das Bundesumweltministerium in der Pflicht, eine stärkere koordinierende Rolle einzunehmen. Mit allen betroffenen Bundesländern sollte eine Harmonisierung von Schutzmaßnahmen für alle Weidetierhalter, Ausgleichsregelungen für Nutztiere und sonstige Managementmaßnahmen erreicht werden. Deshalb fordere ich auch, dass sich sowohl Bund als auch EU stärker als bisher finanziell an den Präventionsmaßnahmen beteiligen

Abschließend erlauben sie mir bitte nochmals zu betonen, dass der Wolf auf natürlichem Weg nach Sachsen gekommen ist und keine Wiederansiedlung erfolgte. Wir züchten auch keine Wölfe. Die natürlichen Rahmenbedingungen und der gesetzliche Schutz des Wolfes schaffen die Voraussetzungen für die Vermehrung und die Ausbreitung dieses Wildtieres – nichts anderes.

Fakt ist aber auch, dass wir in Sachsen, auch bei einer möglichen Herabsetzung des Schutzstatus und damit der erleichterten Bestandsregulierung, dauerhaft mit dem Wolf leben müssen. Eine Rückkehr zu Verhältnissen des 18./19. Jahrhunderts, die zur Ausrottung der Tiere geführt haben, wird es nicht geben. Vor diesem Hintergrund müssen wir alle mit einem allseits verträglichen Wolfsbestand leben.

Wie in den meisten Fällen ist es der Mittelweg, der gegangen werden muss. Wir müssen Wege finden, die das Zusammenleben von Mensch und Tier vernünftig regeln. In der Konsequenz bedeutet dies, dass sich das hochintelligente Raubtier Wolf den Interessen des Menschen unterzuordnen hat, ohne dass dessen Existenz in Gefahr gerät. Das heißt, wir müssen unser Wolfsmanagement so ausrichten, dass in Zukunft vor allem unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen aus ganz Europa effiziente und erfolgreiche Managementmaßnahmen festgesetzt werden. Dazu gehören Vergrämungsmaßnahmen und im Ernstfall auch die zielgerichtete Entnahme von Einzeltieren.

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