Volksvertreterin Susanne Ganster

Kreistag in Südwestpfalz - Ausgeschieden

Stellungnahme zur Petition NEIN zum neuen Abfallkonzept in der Südwestpfalz

CDU zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Teilnehmer der openPetition,

mit meiner Fraktion habe ich von Anfang an die Leserbriefe, Einträge und Diskussionen in den sozialen Foren, Sammlung von Unterschriften und sonstigen Rückmeldungen der Bürger zum neuen Abfallkonzept sehr ernst genommen. Wir haben in verschiedenen Gremien und zahlreichen Sitzungen vor der Konzeptionierung und Ausschreibung aber auch danach die aufgeworfenen Fragen immer wieder beratschlagt und uns mit der Materie umfassend beschäftigt. Auch die Anfragen und Rückmeldungen der Bürger ließen wir in die Entscheidungen einfließen, so z.B. die Frage nach Windelsäcken, die nun angeboten werden.
Sie haben in Ihrer openPetition viele Teilbereiche des Abfallkonzeptes angesprochen. Ich möchte für mich und für die CDU-Kreistagsfraktion auf die einzelnen Themenblöcke eingehen und jeweils dazu Stellung nehmen:

Biotonne:
Die flächendeckende Einführung der Biotonne ist dem Landkreis Südwestpfalz, wie allen Landkreisen und kreisfreien Städten durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 01.01.2015 gesetzlich vorgeschrieben. Der Landkreis kommt also seiner gesetzlichen Verpflichtung nach. Im Übrigen laufen zum 31.12.2014 die Verträge mit dem beauftragten Unternehmen aus, so dass eine Neuausschreibung sowieso erforderlich gewesen wäre und damit in Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der Biotonne eine Neuausrichtung der Abfallwirtschaft notwendig war.
Die Eigenkompostierung wird nach wie vor auch finanziell gefördert, zugegebener Maße nicht mehr im bisherigen Ausmaß, was aufgrund der Ergebnisse einer Restmüllanalyse auch nicht mehr möglich war. Immerhin befanden sich im Restmüll der Eigenkompostierer noch 51 Prozent biogene Abfälle.
Die Verwertung der gesammelten Bioabfälle in einem Kompostwerk in der Nähe von Stuttgart ist das Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung, die ebenso wie die Einführung der Biotonne gesetzlich vorgeschrieben ist. Der nun beauftragte Verwerter hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, der Auftrag zur Verwertung war daher an ihn zu erteilen.

Windeln:
Im Hinblick auf die Entsorgung von Windeln wurde das Konzept in den letzten Wochen verbessert. Es wird ein gesonderter Windelsack eingeführt, der vierzehntägig parallel zur Bioabfallsammlung eingesammelt wird. Die Windelsäcke können bei der beauftragten Fa. Remondis, Staffelhof, oder bei der Kreisverwaltung bestellt werden. Es erfolgt eine Zustellung der Säcke direkt an den Haushalt. Die Säcke werden ein Volumen von 30 Litern haben und zu 3 Euro pro Stück zu erwerben sein. Eine günstigere oder gar kostenlose Abgabe der Windelsäcke ist aus gebührenrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine aus politischer Sicht wünschenswerte finanzielle Entlastung von Haushalten mit hohem Windelaufkommen (Familien mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Angehörigen) ist bereits durch Gerichtsentscheidungen untersagt worden.
Durch dieses Zusatzangebot- die Windeln sind Restmüll und können auch über die graue Tonne entsorgt werden- erfolgt eine erhebliche Serviceverbesserung.

Vierwöchiger Leerungsrhythmus für Restmüll:
Die Erhöhung der Leerungsrhythmus ist die Konsequenz aus der Einführung der Biotonne. In die Biotonne kommen zukünftig alle biogenen Abfälle. Das bedeutet, dass so gut wie alles, was zu chemischen oder biologischen Reaktionen neigt, nicht mehr im Restmüll vorhanden sein wird. Deshalb ist der vierwöchiger Abfuhrrhythmus ausreichend, ebenso wie das zur Verfügung gestellte Volumen, das in keinem Fall geringer als nach der alten Konzeption sein wird. Die Beibehaltung des bisherigen Rhythmus hätte weitere hohe Kosten verursacht, die der Gebührenzahler zu tragen hätte. Die vierwöchige Abfuhr des Restmülls ist bei gleichzeitiger Einführung der flächendeckende Biotonne Standard und hat sich in anderen Gebietskörperschaften bewährt.

Illegale Müllablagerungen:
Der Landkreis wird durch Aufklärung aber auch Kontrolle und notfalls durch Bußgelder versuchen, illegale Ablagerungen möglichst zu verhindern. Aber die Erfahrung zeigt, dass dies nicht in Gänze möglich sein wird.
In anderen Landkreisen, in denen ähnliche Systeme eingeführt wurden, sind signifikante Steigerungen bei den illegalen Ablagerungen nicht verzeichnet worden.

Informationen:
Die Kreisverwaltung hat eine umfängliche Informationskampagne gefahren. Insgesamt wurden acht öffentliche Informationsveranstaltungen mit großem Zuspruch abgehalten. Vor der Tonnenausteilung wurden alle Grundstückseigentümer angeschrieben und über den Ablauf informiert. Zusätzlich wurde bei der Verteilung der Müllgefäße ein Flugblatt mit umfänglichen Informationen verteilt. In allen Amtsblättern und den Tageszeitungen waren die Neuerungen ständig präsent. In der allen Haushalten zugehenden Zeitschrift „Umwelt regional“ wurde das Konzept ausführlich vorgestellt. Die Homepage des Landkreises enthält vollumfängliche Informationen, dort sind auch die neuen Abfuhrtermine für das neue Jahr bereits ersichtlich. Diese werden ebenfalls noch in allen Amtsblättern abgedruckt und sind auch Inhalt eines Flyers, der vor Weihnachten allen Haushalten zugehen wird.

Gebühren:
Die Gebühren sind nach dem neuen Konzept und den tatsächlich feststehenden Kosten bzw. aufgrund von Erfahrungs- und Vergleichswerten kalkuliert. Im Übrigen ist es nicht richtig, dass die größeren Haushalte mit Kindern benachteiligt würden. Vielmehr sind die kleinen Haushalte tendenziell etwas stärker belastet. Allerdings wird es im Hinblick auf die Gebührenbelastung sehr darauf ankommen, ob durch Müllvermeidung und ordentliche Sortierung die Restmüllmenge bei jedem einzelnen reduziert wird. Gerade darauf ist das neue Gebührensystem ausgerichtet, wonach für weniger in Anspruch genommene Leerungen der Restabfalltonne auch weniger gezahlt werden muss. Dieser finanzielle Anreiz ist sehr bewusst Bestandteil des Gebührenmodells.

Mehrparteienhäuser:
Es ist richtig, dass bei größeren Wohneinheiten zunächst einmal viele Gefäße zugeteilt wurden. Dies ist der Datenlage und dem Anspruch eines jeden Haushaltes auf separate Tonnen mit einem entsprechenden Volumen geschuldet. Darauf wurde auch immer hingewiesen. Es ist aber jederzeit möglich, in Gesprächen mit der Kreisverwaltung nach anderen Lösungen zu suchen. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht. Die Situation entschärft sich zusehends.

Chip:
Der in den Gefäßen implantierte Chip enthält keine personenbezogenen Daten.

Zum Abschluss:
Umstellungen und Veränderungen führen oftmals zu Verärgerung. Wir sind uns aber sicher, dass eine verstärkte Informationsoffensive der Verwaltung bis zum Jahresende und darüber hinaus weiter für Aufklärung und mehr Verständnis führen wird. Die Erfahrungen der Bürger nach Anlauf des Systems wollen wir in den Gremien des Kreises dann weiter auswerten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Susanne Ganster (Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion)

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