vēlētām amatpersonām Thomas Krüger

Atzinums par petīciju Forderung einer Katzenschutzverordnung für Mecklenburg-Vorpommern

SPD, pēdējo reizi rediģēts 16.11.2017

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Dieser Forderung zuzustimmen, fällt auf den ersten Blick leicht, aber bei genauerer Betrachtung offenbaren sich die Schwierigkeiten. Das Grundgesetz (Artikel 14), das BGB (§ 90a) und die Festlegungen im Tierschutzgesetz (§ 13 b) bilden den rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bewegen. Auf Grundlage des § 13 b Tierschutzgesetz hat die Landesregierung die Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung erlassen. Dass die Umsetzung der Verordnung nicht einfach ist, hat die Praxis gezeigt. Aus diesem Grunde werden wir Ihre Petition ausführlich im Petitionsausschuss beraten und die Überweisung der Petition in den Agrar- und Innenausschuss beantragen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen mitteilen, dass ab 2018 für die Katzenkastrationen 30.000 Euro und 300.000 Euro für Investitionen in Tierheime bereitstehen werden. Der landesseitige Fördersatz wird abhängig von der Leistungsfähigkeit der Kommunen gezahlt und kann max. 90 Prozent betragen.

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