Predstavnik Thomas Pulli

Očitovanje na peticiju Lehmgrube Besigheim

BMU, zadnje uređivanje 20. 10. 2020.

Bez stava.
Podržavam javnu raspravu u tehničkom odboru.
Zalažem se za javnu raspravu u Parlamentu/Plenarnom.

Beim Gelände der ehemaligen Ziegelei in Besigheim muss man zunächst zwischen der versiegelten und teilweise bebauten ehemaligen Industriefläche sowie dem ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - unterscheiden. Diese ehemalige Industiefläche ist aus meiner Sicht für eine Wohnbebauung grundsätzlich geeignet, zumal hierdurch kein Quadratmeter Boden zusätzlich versiegelt wird und es sich um eine innerstädtische Entwicklung handelt. Des Weiteren verlieren wir hierdurch keinen wertvollen Ackerboden. Und wir dürfen den extremen Wohnungsdruck nicht vergessen.

Ganz anders sieht es aber beim ehemaligen Abbaugebiet - der Lehmgrube - aus, welche aus meiner Sicht nicht bebaut werden darf und als natürlicher Refugialraum erhalten werden muss. Da dort Wildbienen vorgefunden wurden hier einige Stichworte:

- In Deutschland gibt es über 580 Wildbienenarten, in Baden-Württemberg ca. 400.
- Wildbienen – mit Ausnahme der Hummeln – sind im Gegensatz zu Honigbienen Solitärbienen, d.h. sie leben nicht in einem Volk.
- 75 Prozent aller Wildbienenarten nisten im Boden, der Rest sucht sich Pflanzenhalme oder nutzt Fraßgänge von Käfern im Holz. Die Holzbiene bohrt sich eigene Löcher in Totholz. Und einige Hummeln nutzen Baumhöhlen, um dort ihre kleinen Staaten zu gründen.
- Alle heimischen Wildbienen sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Dennoch gelten mehr als 50% der ungefähr 580 Arten in Deutschland als bestandsgefährdet und werden auf der Rote Liste gefährdeter Arten geführt. 70 Wildbienenarten gelten heute allein in Deutschland als ausgestorben oder verschollen.
- Die Ursachen für den allgemeinen Rückgang und die Gefährdung der Wildbienen liegen einerseits in der Zerstörung ihrer Lebensräume (Flächenverluste durch Bebauung und Versiegelung), andererseits in der Vernichtung oder Verminderung ihres Nahrungsangebots insbesondere durch flurbereinigte Flächen und großflächige Monokulturen. Intensivierte Grünland- und Ackernutzung mit Pestizideinsätzen sowie Wildkräuterbekämpfung tun ihr übriges. Aber auch „aufgeräumte“ und zu häufig gemähte öffentliche Grünflächen und "saubere" private Gärten tragen zur Verminderung der Nistflächen und des Nahrungsangebots für Bienen bei.
- Während der Mangel an Lebensraum vor allem für Wildbienen ein Problem ist, sind Nahrungsmangel und die Belastung mit Umweltgiften für alle Insekten problematisch.
- Die Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasste im Jahr 2018 in Baden-Württemberg insgesamt 521 952 Hektar (ha). Dies entspricht einem Anteil von 14,6 % an der gesamten Landesfläche (3,575 Millionen ha). Sie nahm damit nach Feststellung des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr um 1 651 ha (= 16,51 Mio. m²) zu. Dies entspricht einer Größenordnung von rund 2. 310 Fußballfeldern (7.140 m²). Damit ergibt sich für das Jahr 2018 allein für Baden-Württemberg rein rechnerisch ein täglicher Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen von 4,5 ha (=45.000 m² = 6,3 Fußballfelder).
- 80 % unserer heimischen Blütenpflanzen sind auf die Bestäubung durch Wild- und Honigbienen angewiesen. Aus diesem Grund, wegen ihres Beitrags zur Bestäubung – und nicht etwa, weil sie so leckeren Honig herstellt – ist die Honigbiene unser drittwichtigstes Nutztier. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung übersteigt den Wert der Honigproduktion um das 10- bis 15-fache. Dies sind rund 2 Milliarden Euro jährlich in Deutschland und 70 Milliarden US-Dollar weltweit.

Insbesondere aus den genannten Gründen kommt diese ehemalige Lehmgrube für mich nicht für eine Bebauung in Frage, zumal sich auch die Fläche mit den Erdarbeiten wieder erholen wird. Daher muss meiner Ansicht nach diese Lehmgrube als natürlicher Refugialraum erhalten werden.
Ob und inwieweit ein solcher Eigentümer von den Geschäften einer öffentlichen Vergabestelle ausgeschlossen werden kann, kann ich nicht beurteilen und obliegt auch hier rechtlichen Vorgaben. Ebenso die öffentliche Ausüberung des Vorkaufrechts.

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