633 signatures
The petition is partly accepted.
Petition is addressed to: Gemeinderat Besigheim
Mitte April 2020 wurde in der Besigheimer Lehmgrube planiert, an einem Ort also, wo dutzende WildbienenARTEN (nicht Individuen!) und viele andere Tiere wie Dorngrasmücken und Grauspechte leben und der deshalb unter Schutz steht. Die untere Naturschutzbehörde schritt ein, untersagte die Weiterarbeit und schickte die Arbeiter nach Hause. Nur: Die erheblichen Zerstörungen bleiben, sind irreparabel (siehe Bild). Die Bienen dort sind tot. Die Lehmgrube steht unter Schutz. Es wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Eine erwartbare Geldstrafe dürfte verhältnismäßig gering sein im Vergleich zum erwartbaren Gewinn bei Entstehung eines Baugebietes. Das berührt nicht nur die Zerstörung sensibler Lebensräume, die immer seltener werden – man erinnere an die Studie, die in Deutschland einen 75 prozentigen Rückgang der Insektenmasse seit 1990 feststellt (Hallmann et al. 2017). Das berührt auch den Rechtsstaat: Nur weil jemand genug Geld hat darf er nicht über dem Gesetz stehen.
Der Gemeinderat Besigheim möge beschließen:
- Geschäfte, insbesondere im Bereich Immobilien, nur noch mit Unternehmen zu tätigen, die sich an geltendes Recht und ethische Grundsätze halten. „Unzuverlässige Unternehmen müssen ausgeschlossen werden, um zuverlässige Unternehmen zu schützen.“ https://www.transparency.de/themen/vergabe/?L=0
- Von seinem Vorkaufsrechts Gebrauch machen. Heidelberg hat es bei der Passivhaussiedlung Bahnstadt vorgemacht. So wird es möglich, gesetzestreue und ethisch handelnde Unternehmen zu fördern und solche, die dies nicht tun, nach Rücksprache mit dem Landratsamt auf eine schwarze Liste zu setzen und für 10 Jahre von Vergaben auf dem Stadtgebiet auszuschließen.
- die zuständigen Ämter zu veranlassen, die Lehmgrube Besigheim zum Naturdenkmal zu machen, da die Voraussetzungen hierfür nach § 22 Abs. 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben sind.
Reason
Über das Vergaberecht kann die Stadt Besigheim Einfluss nehmen. Dies kann über das Vorkaufsrecht realisiert werden. Wer gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise gegen Naturschutzgesetze oder Tarifrecht, sollte nicht auch noch belohnt werden. Damit seltene Tiere, Pflanzen, ortsprägende Häuser und der Rechtsstaat eine Chance haben.
Petition details
Petition started:
05/08/2020
Petition ends:
07/07/2020
Region:
Besigheim
Topic:
Environment
News
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Kleine Korrektur zur Neuigkeit vom 08.10.22
on 09 Nov 2022Liebe Lehmgrubenschützerinnen und Lehmgrubenschützer,
am 20.09.2022 wurde im Besigheimer Gemeinderat über die Lehmgrube beraten. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dazu - endlich - ein Gutachten ("Würdigung" genannt) veröffentlicht. Dort wird von 126 Wildbienenarten ausgegangen (S. 9), darunter "landesweit als stark gefährdet" (S. 7) geltende.
Dennoch sollen nur ca. 4,2 ha der Lehmgrube zum flächenhaften Naturdenkmal erhoben werden, also nur ca. 2/3. Herr Dr. Sußner als Vertreter des Landratsamtes bestätigte in der Sitzung, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die nicht geschützten Flächen auch seltene Wildbienenarten beheimaten. Das Neubaugebiet "Sprollweg" sei im Zuge von Gesprächen mit dem Käufer dimensioniert worden, so Herr Bürgermeister Bühler.
Dieser Vorgang ist bemerkenswert, da §28 des Bundesnaturschutzgesetzes eine "wissenschaftliche[]" Begründung für die Ausweisung eines Naturdenkmals verlangt. Verhandlungen sind nicht vorgesehen. Wissenschaftlich hätten vermutlich noch mehr Flächen geschützt werden müssen. Ich muss dies als Einknicken des Landratsamtes vor einem finanzkräftigen Unternehmen interpretieren. Das wiederum gefährdet jedoch das Vertrauen in die rechtstaatliche Ordnung: Bei Kindern, die eine BMX-Bahn bauen, streng sein, bei Unternehmen, die mit der Planierung der Lehmgrube gegen geltendes Recht verstoßen haben, großzügig: Das passt nicht zusammen!
Daraus erhebe ich die Forderung, dass das Landratsamt das nach dem Flächennutzungsplan vorgesehene Neubaugebiet Sprollweg auf Artenvorkommen begutachtet, um die Zerstörung seltener Tierarten zu verhindern, aber auch um ein rechtstaatliches Verfahren sicherzustellen.
Bemerkenswert ging es jedoch weiter. Von Seiten der Freien Wähler/FDP-Fraktion wurde ein Antrag eingebracht, welcher an Stelle eines Naturdenkmals ein frei betretbares Landschaftsschutzgebiet vorsieht. Da viele der seltenen Wildbienen im Lehmboden brüten hätte dies die Ausrottung bedeutet. Dennoch stimmten acht Gemeinderäte (FWV/FDP, der CDU-Teil der FrAktionsgemeinschaft sowie einer der Wir-Fraktion) für diesen Antrag, acht dagegen (Bürgermeister Bühler, zwei des WIR-Teils der FrAktionsgemeinschaft, Gesamt-BMU und Gesamt-SPD). In Folge konnte weder für noch gegen die Erhebung zum flächenhaften Naturdenkmal entschieden werden. Zuvor hatte Herr Dr. Sußner vom Landratsamt bereits erklärt, dass die Entscheidung des Gemeinderates KEINE Auswirkungen auf die Unterschutzstellung habe.
Wenn Entscheidungsträger (Frauen waren nicht darunter) so mit wissenschaftlichen Erkenntnissen eines Gutachtens umgehen versetzt mich dies in Sorge! Wie sollen wissenschaftlich nachgewiesene Probleme wie die menschengemachte Klimaerhitzung angegangen werden, wenn eindeutige Gutachten zur Lehmgrube im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten werden? -
Gemeinderatsitzung am 20.09.2022
on 08 Oct 2022Liebe Lehmgrubenschützerinnen und Lehmgrubenschützer,
am 20.09.2022 wurde im Besigheimer Gemeinderat über die Lehmgrube beraten. Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dazu - endlich - ein Gutachten ("Würdigung" genannt) veröffentlicht. Dort wird von 126 Wildbienenarten ausgegangen (S. 9), darunter "landesweit als stark gefährdet" (S. 7) geltende.
Dennoch sollen nur ca. 4,2 ha der Lehmgrube zum flächenhaften Naturdenkmal erhoben werden, also nur ca. 2/3. Herr Dr. Sußner als Vertreter des Landratsamtes bestätigte in der Sitzung, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die nicht geschützten Flächen auch seltene Wildbienenarten beheimaten. Das Neubaugebiet "Sprollweg" sei im Zuge von Gesprächen mit dem Käufer dimensioniert worden, so Herr Bürgermeister Bühler.
Dieser Vorgang ist bemerkenswert, da §28 des Bundesnaturschutzgesetzes eine "wissenschaftliche[]" Begründung für die Ausweisung eines Naturdenkmals verlangt. Verhandlungen sind nicht vorgesehen. Wissenschaftlich hätten vermutlich noch mehr Flächen geschützt werden müssen. Ich muss dies als Einknicken des Landratsamtes vor einem finanzkräftigen Unternehmen interpretieren. Das wiederum gefährdet jedoch das Vertrauen in die rechtstaatliche Ordnung: Bei Kindern, die eine BMX-Bahn bauen, streng sein, bei Unternehmen, die mit der Planierung der Lehmgrube gegen geltendes Recht verstoßen haben, großzügig: Das passt nicht zusammen!
Daraus erhebe ich die Forderung, dass das Landratsamt das nach dem Flächennutzungsplan vorgesehene Neubaugebiet Sprollweg auf Artenvorkommen begutachtet, um die Zerstörung seltener Tierarten zu verhindern, aber auch um ein rechtstaatliches Verfahren sicherzustellen.
Bemerkenswert ging es jedoch weiter. Von Seiten der freien Wähler/FDP-Fraktion wurde ein Antrag eingebracht, welcher an Stelle eines Naturdenkmals ein frei betretbares Landschaftsschutzgebiet vorsieht. Da viele der seltenen Wildbienen im Lehmboden brüten hätte dies die Ausrottung bedeutet. Dennoch stimmten acht Gemeinderäte (FWV/FDP, der CDU-Teil der FrAktionsgemeinschaft sowie einer der Wir-Fraktion) für diesen Antrag, acht dagegen (Bürgermeister Bühler, BMU und SPD). In Folge konnte weder für noch gegen die Erhebung zum flächenhaften Naturdenkmal entschieden werden. Zuvor hatte Herr Dr. Sußner vom Landratsamt bereits erklärt, dass die Entscheidung des Gemeinderates KEINE Auswirkungen auf die Unterschutzstellung habe.
Wenn Entscheidungsträger (Frauen waren nicht darunter) so mit wissenschaftlichen Erkenntnissen eines Gutachtens umgehen versetzt mich dies in Sorge! Wie sollen wissenschaftlich nachgewiesene Probleme wie die menschengemachte Klimaerhitzung angegangen werden, wenn eindeutige Gutachten zur Lehmgrube im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten werden? -
Vollversion des gekürzten Interviews
on 07 Sep 2022Liebe Unterstützer*innen der Lehmgrube Besigheim,
dankenswerterweise hat die Redaktion des Neckar-Enzboten nun ausführlich berichtet. Da einige Teile des Interviews gekürzt werden mussten finden Sie unten die Vollversion.
Die Entscheidung des Gemeinderates Besigheim wurde vertagt. Die Unterschutzstellung von 2/3 der Lehmgrube bleibt so offen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass immerhin dieses Minimalziel erreicht wird.
Hier nun das Interview:
*1) Wie bewerten Sie grundsätzlich die Pläne des Landratsamtes, die Lehmgrube als Naturdenkmal auszuweisen?*
Das Landratsamt hat auf Grundlage seltener Wildbienenvorkommen entschieden, die Lehmgrube als Naturdenkmal auszuweisen. Das ist super! In der Lehmgrube nisten viele verschiedene Wildbienenarten im Boden. Eine Umsiedlung solcher bodenbrütender Arten ist laut Dr. Westrich, Deutschlands renommiertestem Wildbienenexperten, nicht möglich. Da aber die Hälfte der in Deutschland vorkommenden Wildbienenarten besonders bedroht sind ist das die einzig richtige Entscheidung.
*2) Ich hatte aus Ihrem E-Mail-Verkehr entnommen, dass Sie sich eine räumlich noch weiterreichende Ausweisung als Naturdenkmal gewünscht hätten. Inwiefern gehen Ihnen die Pläne nicht weit genug? Was ist Ihre konkrete Kritik?*
Das Landratsamt hat versichert und ist m. E. laut Gesetz dazu verpflichtet, die Entscheidung über ein Naturdenkmal allein aufgrund ökologischer Überlegungen zu entscheiden. Über zwei Jahre Verhandlung haben nun dazu geführt, dass an den mit Hecken bewachsenen Rändern der Lehmgrube schätzungsweise 3 Bauplätze entstehen sollen. Hierzu habe ich 2 Kritikpunkte anzuführen: Erstens ist die Ökologie die Wissenschaft von den Wechselbeziehungen von Lebewesen. Wildbienen ernähren sich von Nektar und Pollen, es besteht also eine Wechselbeziehung mit den Hecken. Man nimmt den Wildbienen ihre Nahrung weg. Und all jenen Arten, die laut Dr. Westrich in den verdorrten, alten Brombeerranken leben, zusätzlich die Nistmöglichkeit. Die Planung des Landratsamtes hat also nichts mit einer Entscheidung auf Grundlage ökologischer Überlegungen zu tun, und das ist empörend. Zweitens wird auf diese Weise ein Unternehmen belohnt, welches durch die Planierung eines Teiles der Lehmgrube einen eklatanten Rechtsbruch beging. Das unterhöhlt das Gefühl rechtsstaatlicher Ordnung. Denn wenn man bei Kindern, die eine BMX-Bahn bauen, streng ist, bei finanzstarken Unternehmen aber großzügig, dann hat das m. E. ein Gschmäckle.
*3) Mit welchen Argumenten werden Sie den Planungen widersprechen?*
Meine Argumente sind oben zu entnehmen. Es ist Aufgabe der Naturschutzverbände den Planungen zu widersprechen, was sie mit ähnlichen Argumenten bereits gemacht haben.
*4) Was wünschen Sie sich für das Gelände?*
Die Lehmgrube ist wunderschön! Es hat sich eine besondere Gemeinschaft an Lebewesen herausgebildet. Lassen wir dieses Ökosystem in Frieden – und freuen uns an ihrem Anblick. Ich wünsche mir, dass die Lehmgrube als Biotop in Gänze und durch extensive Beweidung erhalten bleibt.
*5) Wie genau können Sie sich eine Bebauung des Ziegelei-Areals vorstellen?*
Man muss zwischen Lehmgrube und Ziegeleiareal unterscheiden. Die Lehmgrube soll, auch in den Heckenbereichen, zur Freude aller erhalten bleiben. Aber das Ziegeleiareal soll entwickelt werden. Die Chance, das altehrwürdige Ziegeleigebäude zu entwickeln und durch neue Gebäude zu ergänzen hat man verpasst. Um das Klima nicht weiter anzuheizen bleibt jetzt nur noch die Entwicklung eines Quartiers auf Grundlage des Nachhaltig Bauen Baden-Württemberg – das bedeutet z. B. nur Plusenergiehäuser aus nachhaltigen Baustoffen, Mischung von Arbeiten und Wohnen, durch nachhaltige Verkehrskonzepte den Autoverkehr reduzieren usw..
Debate
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