Volksvertreter Vincent Endereß

Stellungnahme zur Petition Stoppt die neuen Kita-Gebühren in Haan – Für Fairness, Planbarkeit, eine familienfreundliche Zukunft

CDU zuletzt bearbeitet am 18.08.2026

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Zuerst möchte ich festhalten, dass die gegebenen Auswahlmöglichkeiten, so wie sie hier auszuwählen sind, nicht für die Vermittelung einer eigenen Haltung geeignet sind. Diese wurden daher nur mit "Ich enthalte mich" angekreuzt. Bitte entnehmen Sie diese daher dem Fließtext.

Stellungnahme der Stadt Haan zur Petition „Stoppt die neuen Kita-Gebühren in Haan – für Fairness, Planbarkeit und eine familienfreundliche Zukunft“

Die Stadt Haan nimmt die Petition und die damit verbundenen Anliegen der Familien sehr ernst. Daher ist es uns wichtig, die Hintergründe und Rahmenbedingungen der Entscheidung in dieser Stellungnahme transparent darzustellen und die einzelnen Aspekte der Neuregelung einzuordnen.

Warum wurden die Beiträge neu geregelt?

Die Elternbeiträge in Haan blieben über mehr als zehn Jahre unverändert. Dies war eine bewusste politische Entscheidung, um Familien vor zusätzlichen Belastungen zu schützen.
Die finanzielle Situation der Stadt hat sich inzwischen jedoch grundlegend verändert. Wie viele andere Kommunen steht auch Haan vor erheblichen strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Das aktuelle Defizit liegt bei rund 16,5 Millionen Euro bei einem Haushaltsvolumen von etwa 130 Millionen Euro. Diese Entwicklung kann auf Dauer nicht ausgeblendet werden.
Die Neuregelung der Elternbeiträge wurde deshalb nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostenentwicklung und der deutlich gestiegenen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung beraten.

Was hat der Rat beschlossen?

Der Rat der Stadt Haan hat am 7. Juli 2026 mehrheitlich eine neue Beitragssatzung beschlossen. Diese sieht unter anderem eine stärkere Ausdifferenzierung der Einkommensstufen, Veränderungen bei der Geschwisterkindregelung sowie die Einführung der U3-/Ü3-Regelung vor. Gleichzeitig werden Familien in den unteren Einkommensstufen teilweise entlastet.
Die neue Beitragsstaffel wurde seit Februar 2026 in den zuständigen politischen Gremien beraten. Die Verwaltung hatte dabei auch eine Variante vorgelegt, die an der bisherigen U2-/Ü2-Regelung festhielt. Die nun beschlossene Satzung ist das Ergebnis der intensiven politischen Beratungen und damit eine Entscheidung des Rates.
Dass die Neuregelung insgesamt zu höheren Beitragseinnahmen führt, war Bestandteil der Beratungen. Gleichzeitig war es Ziel, die Beiträge stärker nach Einkommen zu differenzieren und die Belastungen innerhalb des Beitragssystems gerechter zu verteilen.
Auch die freien Träger wurden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII beteiligt. Der Stadtelternrat war ebenfalls in den Beratungsprozess einbezogen. Die Änderungen wurden zudem bereits im Vorfeld öffentlich thematisiert.

Warum wurde so kurzfristig informiert?

Die Kritik an der kurzen Zeit zwischen dem Ratsbeschluss und dem Beginn des neuen Betreuungsjahres ist nachvollziehbar. Die Entscheidung zur Neuregelung der Elternbeiträge ist niemandem leichtgefallen. Die lange Beratungsphase in den politischen Gremien hat dazu geführt, dass die endgültige Entscheidung erst am 7. Juli getroffen wurde. Mit dem Beschluss und der Veröffentlichung der Satzung ist die neue Regelung zum Beginn des neuen Betreuungsjahres umzusetzen.
Eine längere Vorlaufzeit wäre für die betroffenen Familien sicherlich wünschenswert gewesen. Gleichzeitig konnte die Stadt die endgültige Regelung erst nach Abschluss des politischen Entscheidungsprozesses verbindlich kommunizieren.

Was bedeutet die Neuregelung für Familien?

Der Stadt ist bewusst, dass die Neuregelung für einige Familien mit einer finanziellen Mehrbelastung verbunden ist. Die schwierige finanzielle Situation der Stadt soll diese persönliche Belastung weder relativieren noch kleinreden. Sie ist vielmehr ein Teil der Rahmenbedingungen, unter denen die Entscheidung getroffen werden musste.
Gleichzeitig decken die Elternbeiträge nur einen Teil der tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung. Den weitaus größeren Anteil tragen weiterhin das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Haan aus allgemeinen Steuermitteln. Zudem zahlen viele Familien keine Elternbeiträge – etwa aufgrund der Einkommensgrenzen oder aufgrund der vom Land NRW ermöglichten Beitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren.
Die Neuregelung verändert außerdem nicht nur die Höhe einzelner Beiträge. Sie beinhaltet auch eine stärkere Differenzierung nach Einkommen und damit eine andere Verteilung der Belastungen innerhalb des Beitragssystems.
In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass die Veränderungen bei den OGS-Beiträgen Teil des Gesamtkonzepts der Neuregelungen sind und entsprechend im Gesamtzusammenhang betrachtet werden sollten.

Familienfreundlichkeit endet nicht beim Elternbeitrag

Die aktuelle Diskussion wird häufig auf die Höhe der Kita-Beiträge reduziert. Familienfreundlichkeit umfasst für die Stadt Haan jedoch mehr.
In den vergangenen rund zehn Jahren hat die Stadt mehr als 90 Millionen Euro in Schulen und Kindertageseinrichtungen investiert. Auch künftig sollen erhebliche Mittel in Bildung und Betreuung fließen. Der Neubau der Grundschule Unterhaan wird geplant, Spielplätze sollen in den kommenden Jahren gezielt aufgewertet werden, Sportplätze werden erneuert und weitere Turnhallensanierungen sind vorgesehen.
Haan verfügt bereits heute über eine sehr gut ausgebaute Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Die Nachfrage nach Kita- und OGS-Plätzen kann vollständig erfüllt werden. Das ist das Ergebnis langjähriger Investitionen und weitsichtiger politischer Entscheidungen.
Zu einer familienfreundlichen Stadt gehören deshalb neben bezahlbarer Betreuung auch gute Schulen und Kitas, sichere Spielplätze, Sport- und Freizeitangebote, eine funktionierende Infrastruktur und auch eine leistungsfähige Verwaltung.

Gute Betreuung bleibt ein zentrales Ziel

Die Diskussion um Elternbeiträge ist eng mit der Frage nach der Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung verbunden. Auch hier nimmt die Stadt die Rückmeldungen der Familien ernst.
Wie viele Kommunen und Träger steht Haan vor der Herausforderung des Fachkräftemangels. Wenn aufgrund von Krankheit oder fehlendem Personal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung nicht erreicht werden kann, kann dies zu Einschränkungen bei der Betreuung führen. Diese Situation betrifft Kommunen und Träger bundesweit.
Die Stadt Haan ist selbst Trägerin von drei Kindertageseinrichtungen und hat dort in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Personalsituation zu verbessern. Diese Maßnahmen zeigen inzwischen Wirkung.
Die Sicherung einer verlässlichen und qualitativ guten Betreuung bleibt eine zentrale Aufgabe der Stadt.

Was bedeutet die Petition für die weitere politische Diskussion?

Die Petition zeigt, dass die Neuregelung bei vielen Familien Fragen und Kritik ausgelöst hat. Diese Rückmeldungen sind Teil der öffentlichen Diskussion und werden in die weitere politische Auseinandersetzung einfließen.
Eine vom Rat beschlossene und veröffentlichte Satzung kann jedoch nicht durch den Bürgermeister allein aufgehoben oder geändert werden. Der Bürgermeister hat im Rat eine Stimme und führt den Vorsitz, ist aber insbesondere Leiter der Verwaltung und setzt die Beschlüsse des Rates um. Änderungen an der Beitragssatzung müssten daher erneut politisch beraten und vom Rat beschlossen werden.
Die Entscheidung über die Elternbeiträge ist damit eine politische Entscheidung des Rates. Sie steht zugleich im Zusammenhang mit der übergeordneten Aufgabe, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.
Haan wird auch künftig vor der Aufgabe stehen, Prioritäten zu setzen und schwierige Entscheidungen zu treffen. Dabei muss es darum gehen, die finanzielle Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern, ohne die langfristigen Investitionen in Kinder, Familien und eine leistungsfähige Infrastruktur aus dem Blick zu verlieren.
Die Stadt Haan möchte deshalb den Dialog mit den Familien fortsetzen. Die Fragen und Rückmeldungen aus der Petition und der öffentlichen Diskussion sind dafür eine wichtige Grundlage.

Vincent Endereß
Partei: CDU
Neuwahl: 2020
Funktion: Bürgermeister
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