Petition richtet sich an:
Bundesregierung und der Deutsche Bundestag
Krankenkassen um Milliarden entlasten, Sozialabgaben stabilisieren und Steuerausfälle durch Einsparungen im Staatshaushalt ausgleichen.
Während Krankenkassenbeiträge und Lohnnebenkosten steigen, erhebt Deutschland auf Arzneimittel grundsätzlich weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer. Andere europäische Länder besteuern medizinisch notwendige Medikamente erheblich niedriger. Eine Senkung auf 7 Prozent könnte die Krankenkassen um mehrere Milliarden Euro jährlich entlasten – ohne Leistungen für Patienten zu kürzen. Der Vorschlag wurde im Reformprozess bereits diskutiert, aber nicht umgesetzt.
Wir fordern: 7 statt 19 Prozent, die Entlastung für stabile bzw. niedrigere Krankenkassenbeiträge nutzen und die Steuerausfälle durch Einsparungen im Staatshaushalt ausgleichen. So profitieren Arbeitnehmer durch mehr Netto vom Brutto und Arbeitgeber durch geringeren Druck auf die Lohnnebenkosten. Leistung muss sich wieder stärker lohnen – und auch der Staat muss sparen!
Begründung
Deutschland muss Arbeit entlasten und die Finanzierung unseres Gesundheitssystems stabilisieren. Ein konkreter und kurzfristig umsetzbarer Schritt wäre die Senkung der Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähige Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent.
Warum 19 Prozent auf notwendige Medikamente?
Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Damit liegt Deutschland laut FinanzKommission Gesundheit bei der Besteuerung von Arzneimitteln EU-weit an dritthöchster Stelle.
Das ist bemerkenswert: Ärztlich verordnete Medikamente sind keine beliebigen Konsumgüter, sondern notwendiger Bestandteil der medizinischen Versorgung.
Zugleich entsteht ein widersprüchlicher Finanzierungskreislauf: Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren über ihre Beiträge die Krankenkassen. Die Krankenkassen bezahlen Arzneimittel einschließlich Mehrwertsteuer – und ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge fließt dadurch als Steuer an den Staat.
Andere europäische Länder zeigen: Es geht auch anders
Deutschland ist europarechtlich keineswegs verpflichtet, Arzneimittel mit 19 Prozent zu besteuern. Das EU-Mehrwertsteuerrecht ermöglicht reduzierte Steuersätze auf Arzneimittel und unter bestimmten Voraussetzungen sogar besonders niedrige Sätze oder einen Nullsatz.
Andere Länder nutzen diesen Spielraum: Frankreich besteuert bestimmte erstattungsfähige Arzneimittel mit 2,1 Prozent, Spanien Humanarzneimittel mit 4 Prozent und die Niederlande zugelassene Arzneimittel grundsätzlich mit 9 Prozent.
Unsere (meine pensionierten Freunde und ich) Forderung nach 7 statt 19 Prozent ist damit moderat und europarechtlich grundsätzlich möglich.
Mehrere Milliarden Euro Entlastung für die Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband fordert selbst die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 statt 19 Prozent auf Arzneimittel und beziffert das dauerhafte Entlastungspotenzial auf gut 6 Milliarden Euro jährlich.
Diese Entlastung sollte verbindlich zur Stabilisierung und – soweit finanziell möglich – Senkung der Krankenversicherungs- und Zusatzbeiträge eingesetzt werden.
Das Besondere daran: Die Entlastung kann erfolgen, ohne den medizinischen Leistungsanspruch der Versicherten einzuschränken.
Der Vorschlag lag bereits auf dem Tisch
Die Forderung ist nicht neu. Im Beteiligungsverfahren der FinanzKommission Gesundheit wurde ausdrücklich eine „MwSt-Senkung Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent“ vorgeschlagen. Auch die FinanzKommission selbst hat die Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel behandelt.
In die anschließend beschlossene GKV-Reform wurde diese Möglichkeit jedoch nicht übernommen.
Diese politische Entscheidung sollte überprüft werden. Bevor Leistungen gekürzt oder Beiträge weiter erhöht werden, müssen Möglichkeiten zur strukturellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschöpft werden.
Leistung muss sich wieder stärker lohnen
Steigende Krankenversicherungsbeiträge treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmern bleibt weniger Netto vom Brutto; bei Arbeitgebern steigen die Lohnnebenkosten und damit die Kosten von Beschäftigung.
Eine Entlastung der Krankenkassen um Milliarden reduziert den Druck auf die Beitragssätze. Die daraus entstehenden finanziellen Spielräume müssen deshalb bei den Beitragszahlern ankommen:
mehr Netto vom Brutto und geringerer Druck auf die Lohnnebenkosten.
Damit ist die Senkung der Arzneimittelsteuer nicht nur Gesundheits-, sondern auch Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Standortpolitik.
Auch der Staat muss sparen!
Eine Mehrwertsteuersenkung führt zu Mindereinnahmen des Staates. Diese dürfen jedoch nicht durch neue Steuern, höhere Abgaben oder zusätzliche Schulden ausgeglichen werden.
Stattdessen müssen staatliche Ausgaben konsequenter priorisiert, unwirksame Förderprogramme überprüft, Bürokratie und Doppelstrukturen abgebaut und Einsparpotenziale genutzt werden.
Privathaushalte und Unternehmen müssen mit ihren finanziellen Mitteln wirtschaften. Das muss auch für den Staat gelten.
Deshalb fordern wir :
7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige bzw. GKV-erstattungsfähige Arzneimittel. Die Milliardenentlastung muss zur Stabilisierung und möglichst zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge eingesetzt werden. Steuermindereinnahmen sind durch Einsparungen im Staatshaushalt auszugleichen – nicht durch neue Belastungen.
Medikamente niedriger besteuern. Krankenkassen entlasten. Arbeit entlasten. Leistung muss sich wieder stärker lohnen. Und auch der Staat muss sparen!
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit / FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, 30.03.2026.
- Bundesministerium für Gesundheit / FinanzKommission Gesundheit: Anhang – Schriftliches Beteiligungsverfahren.
- GKV-Spitzenverband: Stellungnahme gegenüber der FinanzKommission Gesundheit, 28.11.2025.
- GKV-Spitzenverband: GKV-Kennzahlen – Arzneimittelausgaben.
- Europäische Kommission: VAT Directive – VAT Rates.
Wichtig