Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Bundestag möge beschließen, dass die kalte Progression derart abgemildert wird, dass der Spitzensteuersatz von derzeit 42% erst ab einem Jahreseinkommen von 89.588 Euro (in Worten: Neunundachtzigtausendfünfhundertachtundachtzig Euro) greift, anstatt der 55.961 Euro.
Zu Gegenfinanzierung sollte der Spitzensteuersatz für Vermögen oberhalb der 89.588 Euro linear (entsprechend der Steuerprogressionskurve) bis auf 45% steigen.
Begründung
Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren überproportional gesprudelt, trotzdem sind für die Mittelschicht in Deutschland immer höhere Steuern und Abgaben erhoben worden, anstatt hier eine längst überfällige Entlastung zu beschließen.
Seit nunmehr ca. 15 Jahren diskutieren die Regierungsparteien über die Abschaffung der kalten Progression im Steuertarif. Leider scheiterten derartige Versuche jedoch immer an politischen Spielchen zwischen den Regierungsparteien Union und SPD. Letztere trägt eine Absenkung der kalten Progression nur mit, wenn dafür der Spitzensteuersatz erhöht wird, letzteres lehnt die CDU jedoch ab, daher bleibt alles beim Alten, dass heißt, das die einkommenssteuerzahlende Mittelschicht überproportional steuerlich belastet wird.
War in den 1950'er Jahren der Spitzensteuersatz erst ab dem 15-fachen Verdienst eines Durchschnittsverdieners fällig, so ist das heute ab dem 1 komma 5 -Fachen Verdienst der Fall. Dies betrifft damit sämtliche Facharbeiter in Vollzeit, angestellte Ärzte und Ingenieure, etc. mit ihrem letzten Euro Einkommen bzw. Gehaltserhöhung. Das macht Mehrarbeit und Fleiß im Job extrem unattraktiv. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland seit 1990 um 60% gestiegen, die Immobilienpreise dagegen um ein Vielfaches. Somit wird für viele in der Mittelschicht der Immobilienerwerb oder das zusätzliche empfohlene private Ansparen für die Rente quasi unmöglich gemacht. Das ist gegenüber der Generation, die derzeit voll im Erwerbsleben steht, in höchstem Maße ungerecht!
Ich fordere daher, die Einkommenssteuerprogressionskurve entsprechend der Inflation der letzten 29 Jahre auf das Niveau im Jahre 1990 nachzubereinigen. Da die Lebenshaltungskosten seitdem um 60% gestiegen sind; sollte das Greifen des derzeitigen Spitzensteuersatzes von 42% auch erst bei einem 60% höheren Einkommen greifen, als bislang. Um dies gegenzufinanzieren, darf für noch höhere Einkommen der Spitzensteuersatz gerne im Gegenzug auf 45% erhöht werden.