Änderung des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz: Streichung der Ausnahmebestimmung "Sittengesetz"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes wird wie folgt gefasst:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."

Dabei werden die Wörter "oder das Sittengesetz" gestrichen.

Begründung

Der bisherige Wortlaut der Verfassung lautet:

" Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Mit dieser Petition verweise ich auf die frühere Strafbarkeit homosexueller Handlungen nach § 175 StGB bis 1994. Diese Regelung wurde 1957 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt. Als Begründung gaben die Richter an, dass gleichgeschlechtliche Liebe (nicht nur Geschlechtsverkehr) gegen das "Sittengesetz" verstoße. Mit der Streichung dieser Ausnahmeregel aus dem Grundgesetz soll eine Wiederstrafbarkeit des Schwulseins unmöglich machen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.07.2019
Sammlung endet: 22.10.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Kultur

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