Petition richtet sich an:
Bundesamt für Wirtschaft und Verkehr
Im Gesetz für die Ausschreibung für öffentliche Aufträge, muss eine Sicherung verankert werden, welche unseriös niedrige Angebote unterbindet.
Firmen müssen ihren Finanzplan für öffentliche Aufträge vorlegen. Diese Finanzplanung ist nur zu diesem Zwecke einzusehen und darf von keinem Dritten eingesehen werden. Dies beinhaltet auch andere Behörden.
Begründung
Ausschreibungen haben den Sinn, keine Firmen zu bevorzugen und den Wettbewerb in der Wirtschaft anzuregen. Dies geht einher mit dem dem Wunsch, Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu unterbinden. Diese Punkte wurden teils nicht nur erfüllt, sondern auch im negativen Sinne übertroffen.
Bei der Vergabe eines Auftrages befinden sich die Firmen in einem Ausschreibungsverfahren, welches auch unseriös niedrige Angebote zulässt.
Firmen können damit einen vorsätzlichen Betrug begehen, da sie wissentlich Probleme, Verzögerungen und die damit einhergehenden Nachverhandlung mit einkalkulieren. Ohne diese Taktik würden sie jedoch keinen Auftrag erhalten. Mit einem realistischen Angebot wären sie im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern zu teuer.
Einen Auftrag gemäß dem Zeitplan und der Vorgaben zu erfüllen wäre somit geschäftsschädigend. Daraus ergibt sich auch für den Auftraggeber eine Misere. Je günstiger ein Auftrag vergeben wird, umso schlechter ist die Qualität, oder teurer sind die Nachverhandlungen. Daraus ergeben sich auch Verzögerungen welche sogar Bauvorhaben auf unabsehbar lange Zeit verlängern.