Región: Alemania
 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Erweiterung des § 1 des AGG um den Begriff der "politischen Überzeugung"

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

43 Firmas

No se aceptó la petición.

43 Firmas

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um den Begriff der "politischen Überzeugung" zu erweitern.

Razones.

§ 1 AGG lautet wie folgt:„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff der „Weltanschauung“ nicht mit dem der „politischen Überzeugung“ gleichzusetzen (Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes). Somit schützt das AGG niemanden vor Diskriminierung aufgrund seiner politischen Überzeugung. Jedem kann die Einstellung verweigert werden, jeder kann im Dienst benachteiligt oder gekündigt werden, nur weil der Arbeitgeber seiner politischen Überzeugung gegenüber intolerant ist. Gegen eine „sozial ungerechtfertigte“ Kündigung kann man sich nur bei einem über sechs Monate andauernden Arbeitsverhältnis zur Wehr setzen; bei einem kürzere Zeit bestehenden Arbeitsverhältnis ist man schutzlos, auch wenn die Kündigung ausschließlich wegen der politischen Ansichten des Arbeitnehmers erfolgt – und selbst dann, wenn er diese lediglich privat und außerhalb des Arbeitsplatzes geäußert hat.In einer Demokratie, in der Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt, darf die Äußerung politischer Ansichten oder die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei oder sonstigen politischen Vereinigung nicht zu Diskriminierung führen. Diese Lücke im AGG muss geschlossen werden.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 28/09/2017
Fin de la colección: 13/11/2017
Región: Alemania
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Pet 4-18-07-408-046296 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um
    den Begriff der „politischen Überzeugung“ zu erweitern.

    Zur Begründung wird insbesondere vorgetragen, dass das Allgemeine
    Gleichbehandlungsgesetz niemanden vor Diskriminierung, Benachteiligung und
    Intoleranz aufgrund politischer Überzeugung schütze. Die Äußerung politischer
    Ansichten, die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei oder sonstigen politischen
    Vereinigung dürfe nicht zu einer Diskriminierung, Kündigung oder Entlassung aus
    einem Arbeitsverhältnis führen. Der Petent bezieht sich auf eine Auskunft der
    Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wonach auf der Grundlage einer Entscheidung
    des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2004 (6 C 17/03) der Begriff
    „Weltanschauung“ nicht mit dem Begriff der „politischen Überzeugung“ gleichzusetzen
    sei.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 53 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 25 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petent bezieht sich in seiner Eingabe auf eine Auskunft der
    Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Die unabhängige ADS unterstützt
    Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert oder wegen
    der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
    Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind. Die ADS hat im
    August 2016 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) evaluiert und ist darin
    zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht empfehlenswert sei, den Begriff „politische
    Auffassung“ anknüpfend an Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) in den Katalog
    des § 1 AGG aufzunehmen. Bei einem derartig weiten Politikbegriff werde „quasi jede
    beliebige Auffassung geschützt“. Dies entspreche jedoch nicht der Analogie zur
    sachlichen Heraushebung grundlegender subjektiver Auffassungen, wie sie mit dem
    Schutz vor Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung ausgedrückt
    werden sollen.

    In der von der ADS zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG,
    Urteil vom 7.07.2004, 6 C 17/03) ging es um die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines
    Soldaten, der Mitglied und Kreisvorsitzender der NPD war. In der
    Entscheidungsbegründung wird ausgeführt, warum der Begriff der „politischen
    Überzeugung“ nicht unter den Begriff der „Weltanschauung“ zu fassen sei, selbst wenn
    die politische Überzeugung „Sichtweisen von Politik und Gesellschaft sehr umfassend“
    erkläre. Im Gegensatz zur politischen Überzeugung läge der Religion und
    Weltanschauung eine Gesamtsicht der Welt zugrunde. Ihnen gehe es um die Stellung
    des Menschen in der Welt, seine Herkunft, seine Ziele und seine Beziehung zu
    höheren Mächten.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
    eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zur Erwägung zu
    überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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