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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher BundestagPetitionsausschuss
Durch fehlende bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, betreffend sowohl die Gleichstellung und Anerkennung aller Assistenzhunde, d.h. Behindertenbegleit-, Blindenführ-, Signal-, Therapiebegleit-, Warnhunde u.a., als Hilfsmittel als auch die Assistenzhunde-Ausbildung und das Assistenzhunde-Umfeld, einschließlich der Tiergestützten Therapie, verstößt der Gesetzgeber seit Jahrzehnten gegen dieses Recht.
Diese sehr weitreichende öffentliche1) Petition umfasst alle Aspekte des Assistenzhundewesens (einschließlich der Tiergestützten Therapie, der Halter und Ausbilder von Assistenzhunden) und fordert Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Gesetze über • die rechtliche Gleichstellung der Assistenzhunde durch die Anerkennung als Hilfsmittel sowie die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog, • Vorgaben für die Ausbildung von Assistenzhunden mit bundeseinheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards und Prüfungswesen, • für die Ausbildung/Qualifikation der Ausbilder und die staatliche Anerkennung als Ausbildungsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung.
Begründung
Um diese Diskriminierung zu bekämpfen, bedarf es einer umgehenden Änderung der Rechtslage. Es ist dringend notwendig, Rechtssicherheit und klare Regeln zu schaffen.
Um das vorgegebene Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu erreichen und der Forderung nach Gleichbehandlung und Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen im Assistenzhundewesen Nachdruck zu verleihen müssen bis zum 20.2.2013 mehr als 50.000 Unterstützer dieses Anliegen auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitzeichnen. Öffentliche1) Petition, ID 37489, aufrufen, diskutieren und unterzeichnen: epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_31/Petition_37489.html
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.02.2013
Sammlung endet:
16.02.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Die Ungleichbehandlung von Behindertengruppen muss beendet werden: Lt. Statist. Bundesamt hat 5% der Behinderten hat Anspruch auf Förderung. Lt. Spitzenverbände der Krankenkassen: „prinzipiell jeder Haushund ein Begleithund sein … [kann]. Er ist dem Familienhund gleich oder ähnlich ... Es handelt sich somit um ein Haustier… Der Begleithund ist dem Blindenführhund nicht gleichzustellen.“ Dies widerspricht §2 SGB V: „Den besonderen Belangen behinderter Menschen ist Rechnung zu tragen.“
Noch kein CONTRA Argument.