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Andragendet er rettet til: Finanzminister
Änderung der Steuergesetzgebung zu Gunsten des Mittelstandes und somit den Trägern unseres Staates
Gemäß dem geltenden Steuerrecht ist nur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wer Steuereinnahmen aus Selbstständiger Arbeit oder einen Freibetrag eingetragen hat oder in den Steuerklasse III/V veranlagt wird. Steuerzahler in III, IV, I sind nicht verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung. Hier verstösst das Steuerrecht gegen das Grundgesetz: Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Anpassung des Steuerrechts ist zwingend erforderlich.
Andragende startet:
26.08.2016
Indsamlingen slutter:
25.10.2016
Region:
Schwaben (Bayern)
Kategori:
Skat
Intet PRO-argument endnu.
Die Rechtsgrundlage für die Nichtveranlagung findet sich in §46 EStG und beschreibt, stark vereinfacht, dass man keine ESt-Erklärung abzugeben hat, wenn ohnehin mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist. Welchen Vorteil sollte es haben, wenn nun jeder doch abgeben müsste? Nur damit sich "die Anderen" auch mit der Bürokratie rumschlagen müssen und die Finanzverwaltung mehr Arbeit bekommt?