Arbeitsförderung - Rücknahme der Kürzungsbeschlüsse der Arbeitsmarktförderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

310 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

310 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Rücknahme der Kürzungsbeschlüsse der Arbeitsmarktförderung. Öffentlich geförderte Beschäftigung, die durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel den besonders benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern langfristige Integrationsperspektiven bietet. Mehr Handlungsspielraum der Jobcenter, in den lokalen Beiräten Verständigung über Einsatzfelder der öffentlich geförderten Beschäftigung zu organisieren. Ernst gemeinter Dialog mit gemeinnützigen Bildungs-/Beschäftigungsträgern/Sozialbetrieben.

Begründung

Die Bundesregierung hat für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 massive Kürzungen im Bereich der Eingliederungsmittel der Agentur für Arbeit beschlossen. Dafür wurde mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. Mai 2011 ein "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" vorgelegt. Die Kürzungsbeschlüsse und auch der aktuelle Gesetzentwurf basieren im Wesentlichen darauf, Arbeitsmarktpolitik nach der Sparpolitik und kurzfristigen Haushaltssicherungskonzepten auszurichten. Geplant sind Einsparungen von 2,5 Mrd ? im Jahr 2012 und jeweils 3 Mrd ? ab dem Jahr 2013. Durch die jährlichen Kürzungen bleiben somit im Jahr 2014 nur noch knapp 60% der Mittel übrig, die noch 2010 eingesetzt wurden. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihren Sparplänen an der von zahlreichen Wirtschaftsforschungsinstituten genährten Hoffnung auf Vollbeschäftigung. Völlig unberücksichtigt bleibt hingegen, dass die Datenlage eindeutig ausweist, dass Langzeitarbeitslose nur in geringem Maße vom Wirtschaftsaufschwung profitieren im Vergleich zu denen im Leistungsbezug des SGB III. Der Monatsbericht März 2011 der Bundesagentur für Arbeit zeigt eindrücklich, dass insgesamt 904.000 Menschen länger als 12 Monate arbeitslos sind. Davon sind 438.000 Menschen sogar länger als zwei Jahre arbeitslos. Auch weisen Untersuchungen von Bundesinstituten darauf hin, dass jährlich 60.000 bis 70.000 junge Erwachsene die Schule ohne Abschluss verlassen - die meisten sind potenzielle Langzeitarbeitslose, wenn sich die Gesellschaft nicht zu einer intensiveren Förderung entschließt. Mit den anstehenden finanziellen Kürzungen wird die Gruppe der Langzeitarbeitslosen aus der Verantwortung des Bundes abgeschrieben. Den Besonderheiten der Personengruppe und ihrer Situation wird so nicht Rechnung getragen. Im Bereich der Integrationsangebote werden die bestehenden Instrumente beschnitten mit Begründungen, die die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Zielsetzungen oft im Unklaren lassen. Arbeitsgelegenheiten wurden zum Beispiel nie mit dem Ziel der Integration der Betroffenen in das Arbeitsleben, sondern allein im Sinne von Aktivierung und Disziplinierung eingesetzt. Die jahrzehntelange Erfahrung in der Arbeitsmarktpolitik hat bei vielen Fachleuten, Bundesverbänden und einzelnen Wohlfahrtsverbänden zu der Erkenntnis geführt, dass für ca. 500.000 arbeitsfähige langzeitarbeitlose Menschen unter den bestehenden und geplanten Bedingungen keine Chance mehr auf die Integration in die Erwerbswirtschaft besteht. Wenn die Politik für die genannten Personengruppen in ihrer Position als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft Verantwortung trägt, ist es eine sozialethisch gebotenen Notwendigkeit, staatlich geförderte Arbeitsplätze für diese spezielle Personengruppe im SGB II gesetzlich zu verankern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.11.2011
Sammlung endet: 11.01.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8100-022574

    Arbeitsförderung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Rücknahme der Mittelanpassung in der
    Arbeitsmarktförderung und die gesetzliche Verankerung der öffentlich geförderten
    Beschäftigung gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass infolge von Kürzungen
    im Bereich der Eingliederungsmittel der Agenturen für Arbeit insbesondere
    Langzeitarbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert werde. Vielmehr
    sollten staatlich geförderte Arbeitsplätze speziell für Langzeitarbeitslose gesetzlich
    garantiert werden. Zudem sollte den lokalen Beiräten mehr Handlungsspielraum
    zukommen und ein intensiverer Dialog mit den gemeinnützigen Bildungs- und
    Beschäftigungsträgern aufgenommen werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 310 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 46 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Ausschuss hat zu der Eingabe Stellungnahmen des zuständigen
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Die parlamentarische
    Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wie folgt
    zusammenfassen:
    Wie das BMAS in einer Stellungnahme ausführt, treffen die vom Petenten kritisierten
    Einsparungen aufgrund einer veränderten Lage am Arbeitsmarkt vornehmlich den
    Bereich der Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Die

    Mittelanpassungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites
    Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wurden unter Berücksichtigung der
    gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schrittweise auf das Ausgabenniveau vor der
    Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgeführt. Obwohl sich die Arbeitsmarktsituation in
    den letzten Jahren stetig verbessert und auch Langzeitarbeitslose in spürbarem
    Umfang von der Entwicklung profitieren können, stehen nach wie vor für die
    Betreuung und Aktivierung Langzeitarbeitsloser mit besonderen
    Vermittlungshemmnissen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Dabei ist
    erfolgreiche Eingliederungsarbeit nicht nur durch Eingliederungsmaßnahmen
    bedingt, sondern auch durch die Betreuung der Leistungsberechtigten durch die
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, wie sie sich in der Entwicklung
    der Verwaltungskosten niederschlägt. Das Gesamtbudget für
    Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
    Arbeitsuchende wurde trotz der rückläufigen Entwicklung der Anzahl an
    Leistungsbeziehenden bei etwa 8 Milliarden Euro jährlich seit dem Jahr 2012
    stabilisiert. Infolge der gestiegenen Fluchtmigration der Jahre 2015 und 2016 wurden
    zudem im Bundeshaushalt für das Jahr 2016 575 Millionen Euro und im
    Bundeshaushalt für das Jahr 2017 900 Millionen Euro zusätzlich für
    Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
    Arbeitsuchende veranschlagt.
    Zudem hat das BMAS ein Konzept „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“
    zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit erarbeitet. Das Konzept enthält ein breit
    angelegtes Maßnahmenpaket mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Zielgruppen
    und Vorgehensweisen. Es enthält folgende Bestandteile:
    1. Betreuungsoffensive und Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen
    (Netzwerke ABC) im Regelgeschäft der Jobcenter,
    2. Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Eingliederung
    langzeitarbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten
    Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
    3. Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“,
    4. Besserer Zugang von Langzeitarbeitslosen zur Gesundheitsförderung und
    beruflichen Rehabilitation und
    5. Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Dialog mit den
    Ländern und weiteren Partnern.

    Das Gesamtkonzept wird seit 2015 umgesetzt.
    Mit Hilfe von Netzwerken ABC sollen in den Jobcentern Langzeitarbeitslosen alle
    erforderlichen Unterstützungsleistungen gebündelt angeboten und ihre Betreuung
    weiter verbessert werden. Die Jobcenter entscheiden vor Ort über die konkrete
    organisatorische, personelle, methodische und instrumentelle Ausgestaltung. Ziel ist
    insbesondere eine enge Zusammenarbeit der Jobcenter mit den kommunalen
    Trägern (z. B. Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung,
    Kinderbetreuung oder Mobilität im öffentlichen Nahverkehr) und weiteren Akteuren
    (z. B. Krankenkassen, Rehabilitationsträger).
    Mit dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen
    erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf dem allgemeinen
    Arbeitsmarkt werden arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne
    verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
    intensiv unterstützt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und
    Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme,
    Förderung von arbeitsplatzbezogenen beruflichen Qualifizierungen, Mobilitätshilfen
    sowie der Ausgleich von Minderleistungen durch degressive Lohnkostenzuschüsse
    an den Arbeitgeber. An dem ESF-Bundesprogramm beteiligen sich 333 Jobcenter;
    geplant ist die Förderung von rund. 23.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Für
    die Durchführung des Programms stehen insgesamt rund 770 Mio. Euro zur
    Verfügung (rund 403 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und rund
    367 Mio. Euro Bundesmittel). Mit Hilfe des Programms haben bis einschließlich
    November 2016 rund 13.200 Langzeitarbeitslose eine Arbeit aufnehmen können.
    In das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ werden
    schwerpunktmäßig Langzeitleistungsbezieher von Arbeitslosengeld II einbezogen,
    die wegen gesundheitlicher Einschränkungen einer besonderer Förderung bedürfen,
    und Menschen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Gefördert
    werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten für die Dauer von
    bis zu drei Jahren. Das Bundesprogramm wurde in mehreren Stufen erweitert. Ab
    2017 nehmen insgesamt 195 Jobcenter teil, bis Ende 2018 stehen bis zu 750 Mio.
    Euro für rund 20.000 geförderte Arbeitsplätze zur Verfügung, von denen rd. 8.500
    bereits besetzt sind.
    Darüber hinaus berücksichtigen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter den
    Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung, z. B. durch ein
    gesundheitsbezogenes beschäftigungsorientiertes Fallmanagement,

    gesundheitsbezogene Bestandteile in Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen
    Eingliederung oder einem finanziellen Ausgleich von gesundheitsbezogenen
    Minderleistungen an den Arbeitgeber. Es gibt auch eine Empfehlung zur
    Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Gesetzlichen
    Krankenversicherung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit. Außerdem wurde
    im Rahmen eines Dialogprozesses zum besseren Zugang von Langzeitarbeitslosen
    zur beruflichen Rehabilitation - an dem Vertreter des BMAS, der Deutschen
    Rentenversicherung Bund, der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung,
    der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages und des Deutschen
    Landkreistages beteiligt sind - verabredet, trägerübergreifende Modellprojekte zu
    entwickeln und zu erproben.
    Überdies wurde mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
    Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung
    der Insolvenzantragspflicht, das zu großen Teilen am 1. August 2016 in Kraft trat,
    die Beratung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen deutlich gestärkt,
    die nachgehende Betreuung nach Arbeitsaufnahme auch nach Entfallen der
    Hilfebedürftigkeit zur Unterstützung einer nachhaltigen Integration in den
    Arbeitsmarkt ausgebaut und die Beschäftigung von schwerbehinderten
    Langzeitarbeitslosen und psychisch kranken Menschen in Integrationsbetrieben
    ermöglicht. Außerdem wurde eine Verlängerungsoption bei den Arbeitsgelegenheiten
    eingeführt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können bei Vorliegen der
    Voraussetzungen nunmehr bis zu drei Jahre innerhalb von fünf Jahren gefördert
    werden. Außerdem können erforderliche Kosten für eine notwendige
    tätigkeitsbezogene Unterweisung übernommen werden. Ferner kann für Personen,
    die eine Arbeitsgelegenheit ausüben oder durch einen Zuschuss nach § 16e SGB II
    gefördert werden, auch eine notwendige sozialpädagogische Betreuung erstattet
    werden.
    Damit werden die zentralen Probleme bei der Integration von Langzeitarbeitslosen
    umfassend angegangen: Zusammenführung der notwendigen Förderleistungen,
    Gewinnung von Arbeitgebern für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen,
    nachhaltige Stabilisierung dieser Beschäftigungsverhältnisse und Eröffnung von
    Teilhabeoptionen für sehr marktferne Langzeitarbeitslose.
    Der Ausschuss teilt die Auffassung des Petenten, dass die Arbeit in den örtlichen
    Beiräten von großem Nutzen für die inhaltliche Ausrichtung der Förderpolitik der
    gemeinsamen Einrichtungen ist. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten

    Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden
    Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde auch die Stellung des örtlichen
    Beirates von gemeinsamen Einrichtungen dahingehend gestärkt, dass das
    Jobcenter Stellungnahmen des Beirates, insbesondere diejenigen der Vertreter der
    Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, zu berücksichtigen hat.
    Vor dem dargestellten Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen werden
    konnte.
    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
    dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, ist mehrheitlich
    abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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