Region: Tyskland
 

Arbeitslosengeld - Gewährung von Arbeitslosengeld für 24 Monate

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag

736 Signaturer

Petitionen har nekats

736 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2009
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Ansökan riktar sig till: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Arbeitslosengeld I, in Anlehnung an die Beschlüsse für das Kurzarbeitergeld, für maximal 24 Monate gewährt wird.

Orsak

Bis 2009 hatte die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld den gleichen Zeitrahmen von 12 Monaten. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde, zum Schutze der Großkonzerne mit all ihren MitarbeiterInnen, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate erhöht. Der Gesetzgeber selbst, schafft durch diese Regelung eine soziale Ungerechtigkeit in unserem Land. Müssen kleine und mittlere Unternehmen aufgrund von Auftragseinbrüchen und daraus resultierenden Liquiditätslücken Mitarbeiter entlassen, beziehen diese nur 12 Monate Arbeitslosengeld 1. Man kommt zu dem logischen Schluss, dass hier Konzerne gestärkt und bevorteilt werden. Diese Ungleichbehandlung nehmen die Bürger unseres Landes nicht hin.

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2009-05-27
Insamlingen slutar: 2009-08-10
Region: Tyskland
Kategori :  

Nyheter

  • Christoph Girlich

    Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.12.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, dass das
    Arbeitslosengeld, in Anlehnung an die Beschlüsse für das Kurzarbeitergeld, für
    maximal 24 Monate gewährt wird.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass es eine Ungleichbehandlung
    darstelle, wenn die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate
    erhöht werde. Dies stärke die großen Konzerne und deren Mitarbeiter. Kleine und
    mittlere Unternehmen müssten
    ihre Mitarbeiter wegen der Auftragseinbrüche
    entlassen. Letztere bezögen dann regelmäßig nur zwölf Monate Arbeitslosengeld.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
    schusses eingestellt. Sie wurde von 736 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen
    64 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen des Bundes-
    ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin erläutert das BMAS im
    Wesentlichen die geltende Rechtslage.

    In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
    Ergebnis:

    Die Höchstdauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist bereits zum 1.1.2008 für
    Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Lebensjahr gestaffelt auf bis zu 24 Monate -
    verlängert worden. Diese Rechtsänderung kommt auch allen Arbeitnehmern zugute,
    die ihren Arbeitsplatz in der aktuellen W irtschaftskrise verlieren. Sie berücksichtigt,
    dass ältere Arbeitnehmer bei Personalanpassungsbedarf von Unternehmen einer-
    seits in erster Linie freigesetzt werden, andererseits, dass die Möglichkeiten der
    beruflichen W iedereingliederung für ältere Arbeitnehmer geringer sind, als bei jünge-
    ren Arbeitnehmern. Dabei war sich der Gesetzgeber bewusst , dass wie die Ver-
    gangenheit gezeigt hat höhere Anspruchsdauern einen erhöhten Anreiz für Unter-
    nehmen darstellen, gerade diese Arbeitnehmer gezielt freizusetzen, aber auch dazu
    führen können, dass sich Arbeitnehmer weniger intensiv um eine umgehende beruf-
    liche W iedereingliederung bemühen.

    Die Strategie, den Arbeitsmarkt in der Finanz- und W irtschaftskrise zunächst in der
    Weise zu stabilisieren, dass zusätzliche Mittel der Arbeitslosenversicherung vorran-
    gig in den Erhalt von Arbeitsplätzen fließen, hat dafür gesorgt, dass der zunächst
    befürchtete Anstieg der Arbeitslosigkeit wesentlich geringer ausfiel, als zu erwarten
    war. Diese Regelungen sorgen zugleich dafür, dass die Chancen für Arbeitslose,
    eine neue Arbeit vor allem in den Branchen zu finden, die von der W irtschaftskrise
    weniger betroffen sind, wegen des geringeren Bewerberpotenzials weniger stark
    eingeschränkt sind, als dies sonst der Fall wäre.

    Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag
    sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Überdies verweist der Ausschuss auf die beschlossene Aufhebung des befristeten
    Zuschlags nach § 24 SGB II, die erfolgen konnte, weil die Funktion des befristeten
    Zuschlags überholt ist. Mit dem befristeten Zuschlag sollte bei Einführung der
    Grundsicherung für Arbeitsuchende die Differenz zwischen einem vorherigen
    höheren Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und
    dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeglichen
    werden. Der befristete Zuschlag ist keine bedürftigkeitsabhängige Leistung und
    daher weder aus den Grundrechten geboten noch trägt er zur Funktionsfähigkeit der
    Grundsicherung für Arbeitsuchende bei.

    Weiterhin kann der Ausschuss keine weitere parlamentarische Behandlung der
    Problematik in Aussicht stellen, da für eine weitergehende Regelung derzeit keine
    Mehrheit im Parlament besteht. Der von der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
    17/22 in den Deutschen Bundestag eingebrachte Antrag, das Arbeitslosengeld

    befristet auf 24 Monate zu verlängern, ist am 16. Dezember 2009 im federführenden
    Ausschuss für Arbeit und Soziales von allen anderen Fraktionen des Deutschen
    Bundestages mehrheitlich abgelehnt worden.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    dem BMAS - zur Erwägung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit Überlegungen angestellt werden sollen,
    die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld zu verlängern, die Verlängerung jedoch an
    die Bedingung von Qualifizierungsmaßnahmen zu knüpfen,
    und das
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt
    worden.

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