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Änderungen an der Petition
am 27.07.2015 -
Änderungen an der Petition
am 26.07.2015 -
Änderungen an der Petition
am 26.07.2015
Petition richtet sich an: Bundestag Petitionsausschuss
§ 1 Kündigungsschutzgesetz - gilt NICHT für Arbeitnehmer in Betrieben UNTER 10 MITARBEITERN. Wenn wir nicht gerade schwanger oder schwerbehindert sind (mind. 30 %) können wir jederzeit gekündigt werden. Lediglich die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Diese Abänderung des KSchG soll Arbeitgeber in Kleinbetrieben u. a. vor laufenden Lohnfortzahlungen für z. B. "Schnupfen-Dauerkranke" bewahren.
Ich hingegen hatte keinen Dauerschnupfen, sondern handelte auf Arbeitsanweisung meines Chefs (genauer gesagt, eine steuerlich nicht angemeldet Person erhielt den Auftrag eine Schaufensterpuppe umzukleiden, ich sollte Hilfestellung leisten) und erlitt dabei einen für mich folgenschweren Arbeitsunfall. Meine "Kollegin" hob die Puppe hoch, während ich mich bückte, um die Hose über die Füße zu streifen. Das Oberteil der Puppe löste sich (ca. 10 - 12 kg plus Flugkraft) und schlug auf meinen Hinterkopf, Genick und den oberen Rücken ein. Ich hätte sofort querschnittsgelähmt oder auch tot sein können. Mit meinen mächtigen Schmerzen, Prellungen und Schwellungen und einem entstandenen Tinnitus erhielt ich eine AU seitens der BG-Arztes im Krkhs. Innerhalb der Krankschreibung wurde ich dann gekündigt - mit der Begründung, dass mein AG "es sich nicht mehr leisten könne", bezog jedoch tgl. Ausfallgeld von der BG für meine Person. Ich hatte genau 3 Wochen Zeit, mit meinen Verletzungen, einen Anwalt aufzusuchen, um Kschklage zu erheben. Dort erfuhr ich erstmalig, dass ich keinerlei Rechte habe. Ist das sozial vertretbar? Ich wurde dann von den BG-Ärzten (Handchirurgen) natürlich nicht ordnungsgemäß behandelt, und aufgrund eines "Altschadens", von dem ich bis dahin noch nicht einmal etwas wusste, abgeschoben. Nach einigen weiteren Monaten nahm dann auch die Krankenkasse die Aussteuerung vor, und ich bekam die Auflage, mich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Der Besuch dort war auch kein Zuckerschlecken. Mein monatliches Einkommen wird immer geringer, sämtliche Kosten für Anwälte, Osteopathie, u. a. Kopfschmerztabl. (tgl. 2-6 Stück), sowie Rezeptgebühren habe ich zu tragen. Ein Reha-Gutachter befand vor kurzem, dass ich vorläufig noch nicht einmal mehr 3 Stunden mehr arbeiten kann. Es wurde mir nahe gelegt, Erwerbsminderungsrente einzureichen. Ich wurde unverschuldet aus meinem Leben geschlagen, kann keinen Tag mehr ohne starke Schmerzmedikamente verbringen, bin zudem psychisch fertig gespielt. Bekomme nur Pflichten auferlegt, habe etliche Gutachtertermine über mich ergehen lassen müssen, wurde sogar von dem BG-Gutachter ausgelacht und erhalte vom Gesetzgeber weder Recht noch Hilfe. Ich halte dieses Gesetz ein Stück weit für verfassungswidrig, denn menschenwürdig ist mit mir in der vergangenen Zeit ganz gewiss nicht umgegangen worden, noch griff ein gebotenes Mindestmaß an Rücksichtnahme (BVerfGE 97, 169). Ist ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb gar nichts wert? Wo bleiben meine Rechte? Wer fragt nach meiner finanziellen Situation, ob ich noch überleben kann? Mein ehem. AG hingegen belog die BG (hinsichtlich der Angabe des Schadenverursachers), sagt man nicht Versicherungsbetrug dazu? Aber trotz Bekanntgabe hieß es lediglich seitens der BG, "dass es keine Rolle spielen würde"?! Und natürlich wurde sich auch nicht weiter um die nicht angemeldete Person gekümmert. Mein Arbeitszeugnis erhielt ich nach 1,5 Jahren. Hierzu musste ich aber auch erst das Arbeitsgericht bemühen. Gerechtigkeit ist spürbar Lichtjahre entfernt.
Frau Nahles - ein Zitat aus Ihrem Spiegel-Online-Interview vom 31.05.15. >Als Arbeitsministerin kann man das Land ein Stück gerechter machen, es ist der Job, den ich immer haben wollte
Da Arbeitnehmer in Kleinbetrieben nicht weniger Wert sein dürfen, als andere Mitarbeiter in Großbetrieben fordere ich: 1. Eine sofortige Abänderung hinsichtlich des nicht vorhandenen Kündigungsschutzes für AN in Kleinbetrieben im Falle eines Arbeitsunfalles. In der Zeit der AU darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist m. E. nach ein Skandal. 2. Das Wohl und die Genesung des verletzten Arbeitnehmers muss an erster Stelle stehen, und sollte nach dem geleisteten Genfer Ärzte-Gelöbnis erfolgen. 3. Medizinische Leistungen müssen in vollem Umfang über die gesamte Zeit übernommen werden. Freie D-Arzt-Wahl ohne Vorschriften der BG. 4. Den Angaben von ehem. Mitarbeitern muss entsprechend nachgegangen werden. 5. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall mehr in die Pflicht genommen werden, letztendlich hat er den Auftrag erteilt, welcher zu der Verletzung führte. Es war kein privater Unfall. Ich denke hier an eine zusätzliche Pflichtversicherung, die ohne "wenn und aber" für den entstandenen Personenschaden aufkommt. Versicherung, BG und KK können sich dann auseinandersetzen, jedoch in keinem Fall der verunfallte Arbeitnehmer. 5. Kosten für rechtlichen Beistand bzw. Gerichtsverfahren können und dürfen nicht zu Lasten der verletzten Person gehen.
Ich wäre sehr dankbar für die Unterstützung in Form von Unterschriften - auch wenn ich bereits durch die "Roste" gefallen bin, und von unserem Staat nach 39 Arbeitsjahren verraten und verkauft wurde. Rund ein Viertel aller Arbeiter und Angestellte in Deutschland betrifft dieses Thema. Auch diese AN könnten einmal in ihren Betrieben verunfallen. Genau für diejenigen ist diese Petition. Letztendlich kann ich vielleicht (Hoffnung stirbt zum Schluß) mit Ihren Unterschriften etwas bewirken. Es wäre ein kleines Trostpflaster für mich. Für all die Demütigungen die ich erfahren musste, und dem grenzenlosen Unvermögen der Ärzte, denen ich teilweise unterworfen war. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben.
Petition gestartet:
25.07.2015
Sammlung endet:
25.01.2016
Region:
Deutschland
Kategorie: