Contra

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Als Trittbrettfahrer für diese Abschußregelung an Teichwrtschaften erwießen sich hier insbesonders die HOBBY-ANGLER an ihren nicht dem Gewerbe dienenden Angelgewässern,die je nach HOBBY-ANGLER-VEREIN 15,00 € Kopfprämie für den Abschuß eines Kormorans an den "Jäger" zahlen,sofern er den abgeschnittenen Kopf des Kormorans bei dem zuständigen Fischereiverein als Beweis vorlegen kann.

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