Der § 153a ist eine sehr sinnvolle Regelung, die in zig-tausenden Fällen Anwendung findet. Sie gilt nicht nur für prominente Angeklagte, und ist auch nicht Einkommen abhängig, Das ist völliger Quatsch. Das steht jedem Angeklagten offen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Abschaffung würde zu einer hoffnungslosen Überlastung der Gerichte mit tausenden eher unbedeutenden Fällen führen. Etliche Untersuchungshäftlinge müssten auch bei schweren Straftaten entlassen werden, weil die Gerichte es vielfach nicht mehr schaffen würden, rechtzeitig ein Verfahren zu eröffnen.
allikas : <a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-nach-153a-stpo/" rel="nofollow">www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-nach-153a-stpo/</a>