Übermassregelung
Fahrschulen sind bereits staatlich akkreditdiert und es bedarf keiner weiteren Zertifizierung durch die AZWV der Bundesagentur für Arbeit. Eine weitere Zertifizierung ist eine Übermassregelung gegen § 11 12 FahrlG und eine rechtswidrige Anordnung der BMAS durch Frau Dr. von Leyen und damit der jetzigen Regierung!
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