Datenübermittlung
Es ist ein Unding, dass 1. ein eigens geschaffener Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Datenübermittlung durch Meldebehörden legitimiert. Eine Auskunft- bzw. Übermittlungssperre greift nicht, was das Recht auf informationelle Selbstbestimmung untergräbt. 2. neben dem Vor- und Nachnamen sowie der aktuellen Adresse auch frühere Namen, Tag der Geburt, frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszugs sowie der Familienstand übermitteln werden. Diese Daten sind privat und für das Eintreiben des Beitrags pro Haushalt (!) irrelevant. 3. die öffentlich-rechtlichen Sender trotz Zwangsabgabe....
Avots: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag