"Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlaubt der Stand der rechtsmedizinischen Forschung zur DNA-Analyse insoweit noch keine verlässlichen Aussagen. Zudem würden entsprechende Feststellungen auf den so genannten codierten Bereich der Erbanlagen zugreifen und damit in die Gefahr der Ermittlung schutzbedürftiger Persönlichkeitsmerkmale geraten. Dazu besteht schon auf Grund des insoweit noch nicht hinreichend fortgeschrittenen Standes der Wissenschaft jedenfalls derzeit keine Notwendigkeit." - Bundestag Wenn sich daran nichts geändert hat, dann macht diese Petition keinen Sinn.