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Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner die Möglichkeit nach einer gewissen Wohlverhaltensperiode, bei der der pfändbare Teil des Einkommens, auch der Rente, an den Insolvenzverwalter abzutreten ist, eine Restschuldbefreiung zu erlangen, d.h. ihm werden ihm die dann noch vorhandenen Schulden erlassen. Gläubiger bleiben dann auf Ihren Ansprüchen sitzen. Es muss somit eine faire Regelung getroffen werden und die ist jetzt vorhanden. Nicht immer nur an sich denken, vielleicht auch mal an den, dem Sie Geld schulden.0as sind auch oft genug Privatleute, die auch darauf angewiesen.

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