....alles über die Umsatzsteuer regulieren, sprich USt auf 25 % und Vorsteuer nur auf Wareneinsatz Abzug möglich, dann hat sich das Problem erledigt. Gewinnabführung über Beteiligungsgesellschaften besteuern mit 30% Kapitalertragssteuern und dafür alle Ertragssteuern auch ESt auf 25% senken. Damit bleiben die Großen in der BRD
Bron: