Valetta 1992
Laut Vertrag von Malta ist die BRD verpflichtet, zum Erhalt und zur Erforschung des kulturellen Erbes geeignete Maßnahmen zu ergreifen, öffentlichen Zugang zu ermöglichen und Zerstörungen zu vermeiden. Ein Rückzug NRWs aus der finanziellen Verantwortung verstößt insofern gegen diesen Staatsvertrag, als dass er das derzeit einzige geeignete Instrument zu seiner Einhaltung - die Bodendenkmalpflege - zumindest stark einschränkt. Ich schlage vor, nach einer rechtlich einwandfreien Lösung zu suchen.