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Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 2 sowie 3 Grundgesetz

Studierende mit Behinderung können die Beiträge oft ebenfalls nicht finanzieren, da ihre Assistenzkosten höher liegen, im schlimmsten Fall auch noch eben jene vom Staat bezogen werden müssen, weil Dritte keine Unterstützung anbieten können oder wollen (Sparzwang bei den Bundesländern!) - die meisten Studierenden ärgern sich auch oft darüber, dass sie ZWANGsbezahlen, obwohl sie oft nicht können, auch dann nicht, WENN sie in einer WG wohnen - wie gesagt, hatte ich schon in ner anderen Petition zur Befreiung Studierender vom Rundfunkbeitrag gepostet, kann es leider nur noch einmal wiederholen!

Source: Artikel 3, Absatz 2 sowie 3 Grundgesetz der BRD

2.5

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