Contra

Što ne ide u prilog peticije?

Asylbewerber aus Aserbaidschan erhalten nur selten Asyl, die Chancen hierauf liegen weit unter 10 Prozent. Ihre Rechtsanwälte können hieran auch nichts ändern. Wenn Ihr Asylantrag nunmehr abgelehnt wurde, ist eine Ausreise, notfalls die Abschiebung unumgänglich, da wird vermutlich auch die angegebene psychische Erkrankung der Mutter nicht helfen. Ihre Beschreibungen auf die vermeintlichen Zustände im Herkunftsland treffen im übrigen auf ca. 70 % der Länder der Welt zu und ermöglich hier, zu Recht, keine Bleibemöglichkeit.

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