Region: Bayern

Aufenthalt statt Abschiebung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

549 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

549 Unterschriften

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Abschiebungsverbot

Wenn die drei Schutzformen - Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz - nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden. Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Quelle: www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html

1.7

1 Antwort

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Eine Familie gehört gefälligst zusammen!! Nur weil sich das Gericht dagegen entschieden hat, heißt es noch lange nicht dass sie nicht das recht haben hierzubleiben. Die Mutter und der Vater sind einer der wichtigsten Säulen der Familie! Gehen die zwei zurück in das Land, ist die Zukunft von allen beteiligten Personen gefährdet. Deshalb ist es von außerordentlicher Wichtigkeit diese Familie zusammen zu lassen!

0.9

2 Antworten

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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In unserem Rechtsstaat werden weit mehr Asylanträge angenommen als in wohl den allermeisten anderen EU-Staaten. Es wurde und wird sogar geltendes Recht auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten der Gesellschaft ausgesetzt, um Menschen den Aufenthalt hierzulande wegen unterschiedlicher Gründe zu ermöglichen. Man tut also wesentlich mehr als eigentlich vorgeschrieben wäre, um Menschen zu helfen. Gerade vor diesem Hintergrund sollte aber dann auch JEDER abgelehnte Migrant einsichtig sein, wenn eine Ablehnung kommt und UNSER Land auch wieder verlassen! Das ist die Rechtslage!

4.2

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Asylbewerber aus Aserbaidschan erhalten nur selten Asyl, die Chancen hierauf liegen weit unter 10 Prozent. Ihre Rechtsanwälte können hieran auch nichts ändern. Wenn Ihr Asylantrag nunmehr abgelehnt wurde, ist eine Ausreise, notfalls die Abschiebung unumgänglich, da wird vermutlich auch die angegebene psychische Erkrankung der Mutter nicht helfen. Ihre Beschreibungen auf die vermeintlichen Zustände im Herkunftsland treffen im übrigen auf ca. 70 % der Länder der Welt zu und ermöglich hier, zu Recht, keine Bleibemöglichkeit.

3.5

4 Antworten

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Ich kann unter Ihrem Hinweis auf das Auswärte Amt, Situation in Aserbaidschan, nichts finden, was einer Abschiebung widerspricht. Die Sicherheitshinweise für Reisende betreffen eine bestimmte Region in Aserbaidschan und verweisen auf mögliche Terroranschläge. Dass Aserbaidschan es nicht immer so genau nimmt mit der Demokratie ist noch lange kein Grund hier Asyl zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Asylgründe genau geprüft wurden und festgestellt wurde, dass keine vorliegen. Also dann...

3.2

3 Antworten

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