Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die medizinische Fußpflege, die durch einen Arzt verschrieben wurde, ist von dem Lockdown ausgenommen, es betrifft nur die kosmetische Fußpflege und das zum Schutze aller! Wenn jeder eine Ausnahme erhielte, weil er sich in seiner Existenz gefährdet oder eine Freiheiten beschränkt sieht, kann man das Ganze sein lassen und der Epedemie freien Lauf lassen. Ist es das, was Sie möchten? Dann werden Sie vielleicht bald nicht mehr genug Kunden haben...

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