A petíció címzettje:
Hessischen Landtag,Volker Bouffier
Mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2020 der Bundesregierung über den 2. Lockdown (Light) aufgrund der Corona Pandemie, möchte ich diese Petition einreichen. Es heißt im 2. Lockdown, dass „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Fußpflegestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagestudios (für Wellness- oder Thaimassagen), Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Wir Fußpfleger/in haben bereits VOR Corona unter hohen & strengen Hygienemaßnahmen gearbeitet. Die neusten Schutzmaßnahmen sowie Vorschriften haben wir unter finanziellem Mehraufwand ebenfalls umgesetzt. Des Weiteren sind wir NICHT nah am Menschen dran und können fast Sicherheitsabstand einhalten.
Dennoch arbeiten wir unter strengsten Hygienemaßnahmen „an unserer Kundschaft“, mit Mundschutz, Handschuhe, Plexiglasscheiben uvm. Mehr Schutzmaßnahmen geht einfach nicht mehr!
An dieser Stelle sei angemerkt, dass in einem Fußpflegestudio keine hunderte Behandlungen stattfinden. Eine Fußpfleger/in hat nur einen Kunden!
Interessanterweise dürfen andere Berufszweige, die unmittelbaren Körperkontakt zu ihren Kunden haben, ihr Geschäft geöffnet lassen. Es wird definitiv mit zweierlei Maß gemessen!
Indoklás:
Mit diesem Beschluss wird uns nicht nur die Freude an der Arbeit genommen, NEIN!!! Unsere Existenzgrundlage wird uns geraubt! Das darf SO nicht akzeptiert werden! Wir wollen & verlangen weiter arbeiten zu dürfen und unsere Studios weiter betreiben zu dürfen!