eingeschränkte Aufhebung
Ich bin gegen die Aufhebung des Verbotes. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand religiös ist, oder nicht. Es geht darum, das es nicht nur um´s Geldverdienen geht im Leben und dass es allgemeinverb. Ruhetage geben muß. Man kann darüber streiten, ob dies ausschließl. die christl. Feiertage sein sollten und nicht auch jüdische und muslimische. Permanetes Feiern ist kein Grundrecht, Ruhe aber sehr wohl. Ich könnte mich an den je 2. Feiertagen m.d. Aufhebg. anfreunden, aber niemals an Karfreitag.
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