GleichBEHANDLUNG entsteht nicht durch Änderung eines Verfassungs-Artikels! GleichBERECHTIGUNG existiert de facto ohnehin schon, das hat das BVerfG mit mehreren Entscheidungen zugunsten Homosexueller sichergestellt, dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Im übrigen ist Homosexualität auf den Lehrplänen aller Bundesländer vertreten, meistens in Verbindung mit dem Aufklärungsunterricht.
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