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Grunderwerbsteuer

Die Bundesregierung sollte viel mehr die Finanzverwaltungen auf die Finger sehen, da diese bei den sogenannten Kopplungsgeschäften (Neubau Kauf von unbebauten Grundstücken) den Kaufpreis der Immobilie (Neubau beinhaltet 19% MwSt.) nochmals mit der Grunderwerbsteuer belegt 6,5% Hier findet solange das Grundstück von einem Bauträger kommt eine Doppelbesteuerung statt. Hier sollten sich die entsprechenden Leute mal gedanken zu machen. Bzw. vielleicht auch mal einen einheitlichen Grunderwerbsteuersatz.

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3.1

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