Ankommen sollte das Ziel sein, nicht schnell sein. Sonderrechte nach 35 StVO reichen da völlig aus. Die habt ihr, weil sie sind an die Zugehörigkeit an die Organisation gebunden und nicht an die Verwendung deren Fahrzeuge. Das Wegerecht steht nur den Fahrzeugen der Organisation zu. Und das ist auch gut so. Blaulicht an Privatfahrzeugen und Wegerecht nach 38 StVO würde nur Euch selbst und alle anderen gefährden.
Sursa: