Asylrecht bitte nicht für Arbeitsmigration missbrauchen
Die Genfer Flüchtlingskonvention und der Artikel 16 des Grundgesetzes bieten VERFOLGTEN Schutz. Wurde in allen Instanzen festgestellt, dass es sich bei dem Asylantragsteller nicht um einen Verfolgten handelt, muss dieser im Prinzip in sein Heimatland zurückkehren. Was hat das noch mit Asylrecht zu tun , wenn jeder bleiben darf, weil er Arbeit oder Ausbildung hat? Was sendet das für Signale aus? Dann werden sich noch mehr junge Menschen auf den lebensgefährlichen Weg ins angeblich gelobte Land machen. Und viele werden unterwegs sterben. Stichtagsregelung ja, aber als absolute Ausnahme!
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