Freizügigkeit ist ein Grundrecht. Der Staat hat es gegenüber seinen Bürgern zu gewährleisten, gegebenenfalls durch Fremdvergabe, wenn seine eigenen Ressourcen nicht ausreichen. GG Artikel 11.1: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Jemanden darauf zu konditionieren, bestimmte Gebiete nicht zu betreten, ist in dieser Hinsicht das Eingeständnis völligen Versagens und gesellschaftlich nicht hinzunehmen. Deshalb unterstütze ich die Petition.
29 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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