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Das Freitagsgebet: Ein Menschenrecht der Religionsfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
26 Unterstützende 25 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

26 Unterstützende 25 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Contra

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Da, entgegen der Behauptung in der Pedition, der Samstag ein Werktag ist, müßte für Juden dann auch eine Regelung gefunden werden. Der Peditionsschreiber sagt, dass dies Gebetsgebot nur für Männer gilt. Damit wird der Gleichberechtigungsgrundsatz verletzt. Zudem ist Religion Privatsache. Jeder muß sich selbst mit seinen Arbeitgener einigen.

Quelle:

3.8

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Beten kann man zu allen Zeiten und muss dazu nicht zu einer M bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein. Wie soll man allen anderen erklären, insbesondere wenn Schicht gearbeitet wird, dass jemand Sonderrechte wegen seiner Religion erhält. Religion ist Privatsache und sollte es auch bleiben. Mit Menschenrechten hat das gar nichts zu tun.

Quelle:

3.6

1 Gegenargument
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Religionsausübung ist Privatsache

Relionsausübung ist Privatsache! Und übrigens - warum sollten die Frauen denn nicht zum Gebet gehen? Die sollen wohl lieber zuhause die Kinder hüten und kochen, bis dass der Herr nach hause kommt - oder was? Ein bischen gestrig! Wir leben hier in Deutschland nach unseren Gepflogenheiten und jeder, dem die nicht gefallen oder der gerne eine Extrawurst gebraten haben möchte (wie man in Deutschland sagt), der kann gerne dorthin ziehen, wo die Mehrheit der Menschen die gleichen Gepflogenheiten hat, wie er selbst.

Quelle:

3.6

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