Da, entgegen der Behauptung in der Pedition, der Samstag ein Werktag ist, müßte für Juden dann auch eine Regelung gefunden werden. Der Peditionsschreiber sagt, dass dies Gebetsgebot nur für Männer gilt. Damit wird der Gleichberechtigungsgrundsatz verletzt. Zudem ist Religion Privatsache. Jeder muß sich selbst mit seinen Arbeitgener einigen.
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