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Ausbildung schützt vor Abschiebung

Das einzig Positive an dem neuen Gesetz besteht in der Möglichkeit, altersunabhängig eine Ausbildung zu beginnen und sie selbst bei abgelehntem Asylantrag zu Ende führen und anschließend in dem erlernten Beruf arbeiten zu können. Doch was passiert, wenn das Heimatland des Asylbewerbers plötzlich zum sicheren Herkunftsland erklärt wird? Darf er/sie auch dann die Ausbildung abschließen, oder wird die Erlaubnis wie bei den Senegalesen im vergangenen Jahr plötzlich entzogen? Nur Rechtssicherheit gibt Planungssicherheit für Asylbewerber wie auch Ausbilder und Arbeitgeber.

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