Región: Alemania
Derechos de los animales

Der sexuelle Missbrauch von Tieren (Sodomie) muss strafrechtlich geahndet werden

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
797 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

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  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Pro

Argumentos a favor de la petición

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seelische Schäden sehr wohl nachweisbar

Ich glaube das größte Problem ist das viele Menschen denken ein Tiere denkt und fühlt nicht, da haben sie ein Opfer was nicht reden kann aber alle die Tiere haben wissen genau das jedes Tier seine eigene Persönlichkeit hat und um Verhaltensauffälligkeiten festzustellen braucht man nur einen vernünftigen TierPsychologen. Der größte teil der Menschheit ist leider sehr unterbelichtet was Respekt vor anderen Lebewesen betrifft. Meine Hochachtung für die Menschen die sich für Tiere einsetzen und etwas bewirken wollen! Echt unverständlich was hier als Contra gepostet wird!

Fuente:

3.2

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Ekelerregende Argumente

Ich finde es ekelhaft und es erweckt in mir Übelkeit wenn behauptet wird "dem Tier macht das nichts aus", woher wisst ihr das? Es als "Tierquälerei" weiter zu behandeln bringt nichts, diese wird von den Gerichten fast nie weiter verfolgt! Missbrauch besteht darin wenn ein Mensch einen sexuellen Akt mit einem Tier vollzieht, punkt! Warum noch Beweise über seelische und psychische Schäden?? Reicht die ekelhafte Handlung den nicht aus? Wer fragt die Tiere ob sie das WOLLEN? Jeder der hier sagt "das macht doch nichts" sollte mal nachdenken ob es für ihn i.o. wäre wenn es sein Tier wäre!

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2.1

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Contra

¿Cuáles son los argumentos en contra de la petición?

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Einvernehmlich

Ich sag mir das es im Tierschutzgesetz ausreichende Strafverfolgungsmöglichkeiten gibt um Missbrauch zu bestrafen. Ekel und ähnliche Befindlichkeiten sehe ich nicht als Grund das Tierschutzgesetz zu ändern.. Ich sag mir. So lange niemand gequält/gezwungen wird ist es mir egal ob es zu sexuellen Handlungen kommt. Hierbei einvernehmlich. Sogenannte Tiere sind befähigt zu denken, zu fühlen. Man begegne ihnen mit Respekt. Anzumerken ist das es unter den sogenannten Tieren auch zu sexuellen Handlungen über die eigene Spezies hinweg kommt. Wie soll man da verfahren?

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2.2

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Mit Kanonen auf Spatzen

Sodomie generell unter Verbot zu stellen, bedeutet mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Erstmal reden wir hier über sehr wenige Fälle, die überhaupt an so etwas interessiert sind, und zweitens gibt es unter diesen wenigen Fällen dann auch noch viele, die auf Sex mit Schafen und größeren Tieren (Rinder, Pferde etc.) stehen. Und die nehmen in dem Fall, wo sie keine physischen Schäden davon tragen. auch keine seelischen Schäden. Einer Kuh bspw. ist es seelisch völlig egal, ob ein sexuell besonders Veranlagter da sein Würstchen in den Hausflur schmeisst. Die bestehenden Paragraphen sind tauglich, eine Bestrafung zu erwirken, wenn ein Tier gequält wird, und der Auslegungsspielraum ist relativ groß. Somit könnten die meisten Fälle, in denen tieren tatsächlich auch seelischer Schaden zugefügt wird. über diese Paragraphen erfasst und bestraft werden. Unbedingt auch noch diejenigen Fälle zu kriminalisieren, in denen kein Schaden entsteht (auch kein seelischer) bringt niemanden voran, sondern nur zusätzliche Belastung der Gerichte, zusätzliche Kosten, zusätzliche ausgegrenzte Menschen mit sich. Und nein, es ist nicht generell(!) so, dass die sexuelle Besteigung eines Großtieres einer Vergewaltigung gleich kommt. Dazu bedürfte es erstmal eines Ichbewusstseins beim "vergewaltigten" Tier, um überhaupt den Zustand einer "Demütigung durch Vergewaltigung" zu erfassen. Denn wenn man auf dieser Vergewaltigungsschiene weiter argumentieren möchte, landet man am Ende dort, dass jedwede Haltung irgendeines Tieres (also auc Hund/Katze/Schwein eine Art Vergewaltigung darstellt.,

Fuente: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

1.9

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Genauer definieren

Aus dem Petitionstext: "... Stuten werden spitze Gegenstände in den Hinterleib gestoßen. Sex mit Hühnern beschert Berichten in entsprechenden Internetforen zufolge den größten Lustgewinn, wenn das Tier dabei stirbt, geradezu zerplatzt; die Todeszuckungen wirken angeblich stimulierend. Aale beispielsweise sterben in der weiblichen Vagina einen qualvollen Tod. ..." Das ist doch alles bereits verboten. Es fällt glasklar unter Tierquälerei. Bleiben die Verhaltensänderungen bei größeren (aber nicht großen) Tieren, bei denen die Vergewaltigung keine körperlichen, aber angeblich oder tatsächlich seelische Schäden hinterlässt. Wie will man solche Schäden beweisen? Wie will bspw. der Besitzer einer vergewaltigten Hündin beweisen, dass das Verhalten seines Hundes vor der Vergewaltigung ein anderes war? Also wird ein Prozess geführt, der teuer ist, am Ende zu wenig führt und zudem an der Gesamtlage wenig ändert, da der Abschreckungsaspekt insbesondere bei sexuell motivierten Taten generell nicht funktioniert. Wozu also? Was ist Missbrauch an einem Tier? Wo fängt er an? Solange das nciht geklärt ist, braucht man da auch nichts weiter unter Strafe zu stellen, dass nicht schon unter Strafe steht.

Fuente: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

1.4

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