Verfassungsrechtlich bedenklich
Ich bin grundsätzlich gegen eine allgemein verordnete Zwangsmedikamentation und halte das für verfassungsrechtlich höchst bedenklich (Art. 2 GG). Wenn das eingeführt wird darf man sich sorgen wann weitere Impfungen, Medikamentationen oder gar Sterilisationen kommen werden. Hatten wir da nicht schon mal was ab 1933?
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