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Das Reisen mit der Bahn sollte für Menschen mit Behinderung, ohne besondere Erschwernisse, möglich sein. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Die unentgeltliche Beförderung schwer behinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr gilt auch bei Reisen mit der Deutschen Bahn. Ein neu verabschiedetes Gesetz soll zusätzlich die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderung stärken.

Quelle: <a href="http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Mobil_Wohnort/OEPNV/oepnv_node.html" rel="nofollow">www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Mobil_Wohnort/OEPNV/oepnv_node.html</a>

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