Region: Gemeinde Bad Schönborn
Kultur

Die Mahnmale brauchen endlich einen Ort der Würde!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeisteramt
11 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

11 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Fakten werden verharmlost und/oder ignoriert

Enttäuschend und unverständlich ist, dass alle FAKTEN, weshalb der bisherige Standort würdelos ist, verharmlost und/oder ignoriert werden - auch vom Bürgermeister. Die Mahnmale brauchen endlich einen anderen und würdigen (Stand-) Ort. Denn erst mit einem würdigen Ort des Gedenkens geben wir den Opfern ihre Würde zurück. Es kann und darf nicht sein, dass ausgerechnet die Mahnmale für die Opfer des Nationalsozialismus quasi als Mahnmale "zweiter Klasse" behandelt werden.

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Standort ist und bleibt würdelos

Ich finde es unerträglich, wie achtlos und geringschätzend mit den Mahnmalen umgegangen wird. Das liegt ENTSCHEIDEND am Standort, nämlich IRGENDWIE zwischen Gehweg, Straße, Parkflächen und Wegeinfahrt. Beispiele: Eines der Mahnmale ist bereits von einem Auto "angefahren" worden; Die Mahnmale werden von Hunden angepinkelt; Ein Auto hat mit dem Auspuff in Richtung Mahnmale geparkt. Abstand: < 1 m. Dann wurde der Motor angelassen ... .

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Standort lassen, besser schützen

Ich bin der Meinung, dass die Gedenkstätten in der Nähe der ehemaligen Synagoge genau richtig plaziert sind. Man sollte sie lediglich besser gegen die parkenden Autos schützen, z.B. durch ein entsprechendes Geländer. Dass der Vadalismus an anderer Stelle abnehmen würde ist meiner Meinung nach pures Wunschdenken und wird sich so leider nicht erfüllen. Also: Besser schützen, aber dort lassen, wo sie hingehören. Ein "Umtopfen" eines Mahnmals an eine andere Stelle, nur weil diese "genehmer" ist, hat für mich einen faden Beigeschmack.

Quelle:

3.3

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