Contra

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Praktizierter Verbraucherschutz

:: Das Beurkundungmsgesetz sagt, der Notar soll bei der VERHANDLUNG den Willen der Parteien ergründen. Wie macht er das digital? Die derzeitige Krise ist kein Grund jetzt nach einer digitalen Variante zu rufen und damit den Verbraucherschutz auszuhöhlen. Denn das deutsche Beurkundungsrecht für Immobilienerwerb IST praktizierter Verbraucherschutz. Daran ohne Not rumzubasteln ist fahrlässig. Und der Makler, der in dieser schwierigen Zeit keine substanzielle Notarbeurkundung hinbekommt sollte sich fragen, was bei ihm falsch läuft.

Source: www.facebook.com/groups/Maklerdiskussion/

2.5

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