Die "Downhill-Fahrer" gefährden Verkehrsteilnehmer und Spaziergänger. So mancher minderjähriger und unbeaufsichtigter "Downhiller" sprang Spaziergängern (auch älteren Menschen oder Müttern mit Kinderwagen!) auf der Heidentalstraße (ein markierter Wanderweg - "Hermannsweg") vor die Füße. Die Unfallgefahr auch für unbeteiligte Dritte ist immens und die Haftungsfrage völlig offen. Unfall-Geschädigte dürften auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da wohl kaum eine Versicherung für den Schaden aufkäme und die minderjährigen ?Downhiller? die von ihnen angerichteten Schäden kaum würden bezahlen können.
Quelle: Gefahren für Dritte