Menschenrechte, Religionsfreiheit, Asyl
"Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand." Dies ist in der VR China leider nicht der Fall ist und Yun Zou kann dort nicht leben. Es ist unsere humanitäre Pflicht sie aufzunehmen, zu schützen. Abschiebung würde bedeuten, diese Ideale mit Füßen zu treten.
Źródło: Algemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2.