Täuschung
Die Textstelle "Sofern zudem noch die Unbedenklichkeit dieses Produktes nach 2004/108/EG - geregelt im EMVBG - bescheinigt ist, ..." aus der Begründung ist ein manipulatives Täuschungsmanöver durch Unterlassung von wichtigen Informationen! Die EU-Zulassung nach dieser Richtlinie besagt lediglich, dass die E-Zigarette keine elektromagnetischen Störungen verursacht. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den womöglich gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen.