Ich kann verstehen dass viele Mneschen gerne mit der gesetzlichen Keule gegen Mobbing vorgehen möchten, allerdings ist ein solches Anti-Mobbing-Gesetz nicht notwendig, denn die üblichen Tatan bezüglich Mobbings sind bereits im STGB verankert, man muss sie nur einsetzen. Dazu gehören: Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild(Cybermobbing) etc.
Sursa: Dejure.org