Corona Krise Schulschließung Berufstätige Alleinerziehende Betreuungskosten arbeitsfähig Kernzeit Kita Gebühren Hilfspakete steuerliche Erleichterungen Artikel 6 Abs. 1 GG Schutz der Familie 2020
In der Corona Krise mit Schulschließung müssen Alleinerziehende zusätzlich Betreuungskosten aufwenden, um arbeitsfähig zu bleiben. Kernzeit und Kita Gebühren laufen weiter. Es gibt weder Hilfspakete noch steuerliche Erleichterungen, die das kompensieren. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Artikels 6 Abs.1 GG zum Schutz der Familie auch Hilfspakete und steuerrechtliche Erleichterungen für berufstätige Alleinerziehende auf den Weg bringt.
Källa: