Eine zeitliche Begrenzung von Grundrechtseingriffen scheint mir wenig zielführend zu sein. Grundrechtseingriffe dürfen nie länger als erforderlich andauern. Die Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie mögen zeitweise nur dürftig im Infektionsschutzgesetz verankert gewesen sein. Verhältnismäßig (legitimer Zweck, geeignet, erforderlich, angemessen) waren sie aber meiner Meinung nach immer.
Lähde: de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)