Bürgerrechte

Einschränkungen der Grundrechte nicht länger als 30 Tage

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
1.409 Unterstützende 1.406 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.409 Unterstützende 1.406 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Einschränkung von Grundrechten wirkt sich auf alle Bereiche der Gesellschaft aus. Dies wird im aktuellen Zustand vor allem im gesundheitlichen Zustand vieler Menschen deutlich (psychisch und physisch). Außerdem besteht die Gefahr, daß sich aus "verübergehenden" Einschränkungen nach einiger Zeit ein Dauerzustand entwickelt, der resignierend hingenommen wird (siehe auch aktuelle Entwicklung).

Quelle:

2.0

0 Gegenargumente
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Der Vorschlag vermischt in unzulässiger Weise die verfassungsrechtlich im GG festgelegte Gewaltenteilung. Würde bei für längerfristige Maßn. aufgrund von grundrechtseinschränkenen Gesetzen jeweils eine richterl.Genehmig.vor Erlaß erforderlich sein, wäre das nicht nur eine Einschränkg.d.dem Parlament zustehenden Gesetzgebungsrechte sowie d. daraus abgeleiteten Rechte d.Exekutive, sondern es hätte ggf.auch nachteilige Auswirkg.auf die sich aus Art.19 IV GG ergebende Rechtswegmöglichk. Denn läge eine richterl.Genehmig.bereits vor,stellt sich die Frage,inwiew.noch f.eine weit.Klage Raum wäre.

Quelle:

3.6

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Eine zeitliche Begrenzung von Grundrechtseingriffen scheint mir wenig zielführend zu sein. Grundrechtseingriffe dürfen nie länger als erforderlich andauern. Die Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie mögen zeitweise nur dürftig im Infektionsschutzgesetz verankert gewesen sein. Verhältnismäßig (legitimer Zweck, geeignet, erforderlich, angemessen) waren sie aber meiner Meinung nach immer.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)

2.0

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